Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Mehrere Ausschussmitglieder stellen fest, dass alle Vorschläge grundsätzlich ehrungswürdig seien. Wichtig sei der Bezug zum Bezirk Altona. In der Vergangenheit sei der Preis oftmals zwischen einer Einzelperson und einer Initiative geteilt worden. Eine andere Aufteilungsmöglichkeit sei die zwischen einem Vorschlag aus dem Kerngebiet des Bezirks und dem Altonaer Westen gewesen.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, jeweils mit der Hälfte des Preisgeldes die Vorschläge 3 und 6 zu ehren.
Darüber hinaus wird für die nächste Sitzung das Thema „Kriterien für künftige Preisverleihungen des Altonaer Kinder- und Jugendpreises“ angemeldet.
Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.
Frau Baumbusch führt aus, dass sie das Thema angemeldet habe, um ein Meinungsbild abzuholen, ob auch in diesem Jahr wieder eine Empfehlung in Richtung der Fachbehörden zur Auskömmlichkeit der Mittel in der Jugendhilfe gestartet werden solle. Sie biete an, eine entsprechende aktualisierte Formulierung zu erarbeiten. Gerne nehme sie hierbei Unterstützung anderer Ausschussmitglieder entgegen. Um möglichst Einvernehmen herzustellen, schlage sie vor, den Antrag auf das Grundthema zu begrenzen. Ggf. könne in die Begründung ein Passus zur Bedeutung der Jugendhilfe in der aktuell angespannten gesellschaftlichen Lage eingefügt werden.
Mehrere Ausschussmitglieder begrüßen den Vorschlag von Frau Baumbusch.
Frau Hirschfeld ergänzt, dass sie entsprechende Hinweise auf die aktuelle politische Lage unterstützen würde.
Frau Gosch regt an, in einen Antrag möglichst viele konkrete Zahlen einzubauen, die das Anliegen inhaltlich untermauerten.
Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung vertagt. Frau Baumbusch kündigt an, zu dieser Sitzung eine Vorlage erarbeiten zu wollen.
Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe. Es liegen hierzu vorab von Frau Baumbusch eigereichte Fragen vor (siehe Anlage).
Herr Dreyer-Witt erläutert die Inhalte des § 42 SGB VIII und geht auf die eingereichten Fragen ein. Hierbei hebt er Folgendes hervor:
Frau Wolf ergänzt, dass manche Einrichtungen nach § 34 SGB VIII die Option hätten, Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII anzubieten. Bei der Einrichtung in der Planckstraße (siehe auch TOP 7 (nicht-öffentlich)) handele es sich um eine Einrichtung gemäß § 34 SGB VIII. In der Stadt gebe es einen sehr hohen Bedarf an Einrichtungen gemäß § 34 SGB VIII. Ziel sei es, die betroffenen Kinder in Hamburg und in der Regel möglichst in der Nähe des Elternhauses unterzubringen.
Anlagen
Vorab eingereichte Fragen zum TOP Verständnisfragen Verfahren Belegung Kinderschutzhäuser (71 KB)
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Es gibt keine Wortmeldungen.