Protokoll
Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 17.01.2024

Ö 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 2 - 21-4646

Altonaer Kinder- und Jugendpreis 2023 - Auswahl der diesjährigen Preisträger:innen (Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe)

Mehrere Ausschussmitglieder stellen fest, dass alle Vorschläge grundsätzlich ehrungswürdig seien. Wichtig sei der Bezug zum Bezirk Altona. In der Vergangenheit sei der Preis oftmals zwischen einer Einzelperson und einer Initiative geteilt worden. Eine andere Aufteilungsmöglichkeit sei die zwischen einem Vorschlag aus dem Kerngebiet des Bezirks und dem Altonaer Westen gewesen.

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, jeweils mit der Hälfte des Preisgeldes die Vorschläge 3 und 6 zu ehren.

 

Darüber hinaus wird für die nächste Sitzung das Thema Kriterien für künftige Preisverleihungen des Altonaer Kinder- und Jugendpreises angemeldet.

Ö 3

Haushalt

Ö 3.1

Erneuter Antrag zur Sicherung der Auskömmlichkeit der OKJA, Jugendsozialarbeit, FamFö und SAE-Projekte? (Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe)

Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.

 

Frau Baumbuschhrt aus, dass sie das Thema angemeldet habe, um ein Meinungsbild abzuholen, ob auch in diesem Jahr wieder eine Empfehlung in Richtung der Fachbehörden zur Auskömmlichkeit der Mittel in der Jugendhilfe gestartet werden solle. Sie biete an, eine entsprechende aktualisierte Formulierung zu erarbeiten. Gerne nehme sie hierbei Unterstützung anderer Ausschussmitglieder entgegen. Um möglichst Einvernehmen herzustellen, schlage sie vor, den Antrag auf das Grundthema zu begrenzen. Ggf. könne in die Begründung ein Passus zur Bedeutung der Jugendhilfe in der aktuell angespannten gesellschaftlichen Lage eingefügt werden.

 

Mehrere Ausschussmitglieder begrüßen den Vorschlag von Frau Baumbusch.

 

Frau Hirschfeld ergänzt, dass sie entsprechende Hinweise auf die aktuelle politische Lage unterstützen würde.

 

Frau Gosch regt an, in einen Antrag möglichst viele konkrete Zahlen einzubauen, die das Anliegen inhaltlich untermauerten.

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung vertagt. Frau Baumbusch kündigt an, zu dieser Sitzung eine Vorlage erarbeiten zu wollen.

Ö 4

Verständnisfragen Verfahren Belegung Kinderschutzhäuser

Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe. Es liegen hierzu vorab von Frau Baumbusch eigereichte Fragen vor (siehe Anlage).

 

Herr Dreyer-Witt erläutert die Inhalte des § 42 SGB VIII und geht auf die eingereichten Fragen ein. Hierbei hebt er Folgendes hervor:

 

  • Wenn eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen vorliege, sei das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Unbegleitet minderjährige Geflüchtete seien ebenfalls in Obhut zu nehmen. Bei einer Inobhutnahme seien die Sorgeberechtigten unverzüglich zu informieren.
  • Die Inobhutnahmen sollten zeitlich begrenzt sein. Nach ca. vier Wochen solle der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) darüber befinden, ob eine Rückführung möglich sei oder eine andere Einrichtung in den Blick genommen werden solle.
  • Wenn 0- bis 6-Jährige betroffen seien, werde der Pflegekinderdienst gefragt, ob eine Bereitschaftspflege vorhanden sei. Auch der Träger PFIFF gGmbH biete Bereitschaftsplätze an. Wenn keine positive Rückmeldung erfolge, werde die Angebotsberatung um Vermittlung gebeten.
  • Die zuständige Fachkraft des ASD sei während des Prozesses im ständigen Austausch mit dem Kinderschutzhaus und den Sorgeberechtigten. Es gebe hierbei eine möglichst weitreichende Transparenz. In einzelnen Fällen könne es zum Schutz des Kindes vorkommen, dass die Sorgeberechtigten keine Kenntnis über den Aufenthaltsort des Kindes hätten. Die Sozialbehörde handele aber nicht im Geheimen, sondern sei im Austausch mit dem ASD.
  • Es gebe neun entsprechende Einrichtung des Landesbetriebs Erziehung und Beratung, eine davon liege im Bezirk Altona.

 

Frau Wolf ergänzt, dass manche Einrichtungen nach § 34 SGB VIII die Option hätten, Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII anzubieten. Bei der Einrichtung in der Planckstraße (siehe auch TOP 7 (nicht-öffentlich)) handele es sich um eine Einrichtung gemäß § 34 SGB VIII. In der Stadt gebe es einen sehr hohen Bedarf an Einrichtungen gemäß § 34 SGB VIII. Ziel sei es, die betroffenen Kinder in Hamburg und in der Regel möglichst in der Nähe des Elternhauses unterzubringen.

 

 


Anlagen
Vorab eingereichte Fragen zum TOP Verständnisfragen Verfahren Belegung Kinderschutzhäuser (71 KB)

Ö 4.1

Erneuter Antrag zur Sicherung der Auskömmlichkeit der OKJA, Jugendsozialarbeit, FamFö und SAE-Projekte? (Angemeldet von einem Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe)

Ö 5

Mitteilungen

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 6

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 7

Vorbereitung einer Stellungnahme des JHA zum Konzept für die Kinderwohnungen / Bauantrag Planckstraße (zu Drucksache 21-4620) (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)