Herr Vödisch stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Herr Vödisch berichtet, dass die Empfehlung des Unterausschusses zum Rahmenkonzept am 07.12.2022 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelt werde. In Beratungen seiner Fraktion sei das Konzept auf ein positives Echo gestoßen. Das Konzept könne ein erster Schritt sein und durch Erfahrungen in der Praxis weiter präzisiert und angepasst werden. Auch werde positiv gesehen, dass fraktionsübergreifend gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe an dem Konzept gearbeitet werde. Es sei weiter möglich, Verbesserungs- und Änderungsvorschläge einzubringen, auch in der Sitzung am 07.12.2022. Wichtig sei nun, die nächsten Schritte zu gehen. Der Entwurf des Konzeptes sei öffentlich und könne gerne weitergetragen werden.
Frau Gosch führt aus, dass das Konzept in ihrer Fraktion noch nicht im Detail beraten worden sei, dieses aber zeitnah nachgeholt werden solle. Persönlich würde sie sich im Konzept noch eine genauere Definition des Begriffs Workshop und der Aufgaben des Beirates wünschen. Es sei zudem ggf. für den Personenkreis eine große Herausforderung, sich selbstständig eine Geschäftsordnung zu geben.
Herr Rehbock berichtet, dass das Konzept von der Stoßrichtung her in seiner Fraktion positiv gesehen werde. Es gebe auch noch einige Punkte, die kritisch gesehen würden bzw. in der Diskussion seien. So werde u.a. der Verfügungsfonds aus bezirklichen Mitteln kritisch gesehen. Den anderen Beiräten des Bezirks stünden solche Mittel nicht zur Verfügung. Eine Idee sei, dass der Beirat Mittel über Sonder- oder Politikmittel einwerbe. Außerdem sei es fraglich, ob bezirkliche Mittel für eine Koordinierungsstelle zur Verfügung stünden. Ggf. sei es hier sinnvoll, sich an die zuständige Fachbehörde zu wenden, um zu erfragen, welche Ideen dort bisher zur Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet worden seien und ob etwaige Mittel zur Verfügung stünden. Darüber hinaus sei in der Fraktion darauf hingewiesen worden, dass sich der Beirat mit der Geschäftsordnung ggf. übernehmen könnte, da dies gerade dem Inklusionsbeirat widerfahren sei. Generell nehme er war, dass sich innerhalb der Fraktion einige ein kleinschrittigeres Vorgehen wünschten. Er wolle weiter intern für das Konzept werben und die dahinterstehenden Ideen bekräftigen, insbesondere bei den Personen, denen bisher Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fehlten. Er bitte auch die anderen Ausschussmitglieder, sich innerhalb ihrer Fraktionen und Gremien für das Thema einzusetzen.
Herr Schwarz merkt an, dass es die Planungen und Entwicklungen des Beirats deutlich erschweren könne, wenn jedes Jahr aufs Neue zunächst Mittel eingeworben werden müssten. Zudem würde dem Beirat mehr Gewicht verliehen, wenn diesem eine institutionalisierte Koordinierungsstelle zur Seite stünde.
Herr Pawletta berichtet auf Nachfrage, es bestehe die Möglichkeit, dass gemäß § 27 BezVG drei Mitglieder der Bezirksversammlung entsprechende Auskunftsersuchen bei den Fachbehörden einreichten. Diese seien verpflichtet, auf solche Ersuchen innerhalb von sechs Wochen eine inhaltliche Rückmeldung zu geben.
Mehrere Ausschussmitglieder kündigen an, dies als Möglichkeit in ihren Fraktionen zu erörtern bzw. über sonstige Kontakte zu versuchen, Informationen einzuholen.
Frau Müller-Möller berichtet, dass das Konzept bei einem Austausch mit Ihren Fraktionskolleginnen aus dem Jugendhilfeausschuss auf grundsätzliches Wohlwollen gestoßen sei. Wichtig sei, den Kindern und Jugendlichen Vertrauen entgegenzubringen und ihnen zu erlauben, auf ihre Art und Weise zu Lösungen zu kommen und ihre Arbeit und Aufgaben zu definieren. Es müsse Ihnen erlaubt werden, aus ihren eigenen Erfahrungen zu lernen. Die Idee der Koordinationsstelle sei für das Konzept von zentraler Bedeutung, da dieses einen institutionellen Rahmen benötige. Sie werbe dafür, dass sich alle Fraktionen bzw. Gremium für diese Stelle einsetzten.
Frau Ceman spricht sich ebenfalls dafür aus, den Kindern und Jugendlichen Vertrauen entgegenzubringen. Unterstützungen könnten und sollten gerne erfolgen, es sei aber eben nicht das Ziel, strikte Vorgaben und Rahmen durch Erwachsene setzen zu lassen. Die Koordinierungsstelle könnte bei vielen der genannten Punkte unterstützen und sei ein wichtiges Bindeglied.
Der Ausschuss ergänzt den Entwurf des Rahmenkonzepts in Ziffer 2.5 einstimmig wie folgt:
„Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Das Bezirksamt oder die künftige Koordinierungsstelle leistet hierbei – sofern vom Beirat gewünscht – Unterstützung.“
Die weitere Behandlung des Themas ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.12.2022 vorgesehen.
Herr Pawletta berichtet, dass der Hauptausschuss für das Jahr 2023 folgende Sitzungstermine für den Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen festgelegt habe:
Mehrere Ausschussmitglieder geben zu überlegen, ob ggf. die Mai-Sitzung in den April vorzuverlegen, da am 17.05.2023 Ferienzeit sei.
Herr Vödisch erläutert, dass diese Frage nicht abschließend in der heutigen Sitzung geklärt werden müssen, sondern hierüber im kommenden Frühjahr entschieden werden könne.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Herr Vödisch berichtet, dass die Anregung, den Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in die Lenkungsgruppe zur Jugendhilfeplanung aufzunehmen, welche er in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.09.2022 geäußert habe, aufgenommen und auf positive Resonanz gestoßen sei. Der Unterausschuss sei nun in die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe am 05.12.2022 eingeladen. Frau Müller-Möller und er würden daran teilnehmen.