Herr Vödisch stellt den bisherigen Beratungsverlauf zur Entwicklung des Rahmenkonzepts dar und berichtet, dass die aktuelle Version auf den Überlegungen aus dem gemeinsamen Treffen der Arbeitsgruppe (AG) des Ausschusses vom 02.06.2022 beruhe. Er stellt die Anpassungen und Änderungen vor.
Die Ausschussmitglieder diskutieren über die einzelnen Punkte des aktuellen Entwurfs des Rahmenkonzepts:
zur Einleitung:
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Frau Müller-Möller regt an, den letzten Satz des ersten Absatzes zur besseren Lesbarkeit so umzuformulieren, dass das Wort „ebenso“ weiter nach vorne gezogen werde.
zu 1. Workshops:
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Herr Rehbock und Herr Vödisch berichten auf Nachfrage, dass der 01.01.2023 bewusst als Termin gewählt sei, um die generelle Umsetzung des Konzepts noch in dieser Wahlperiode zu initiieren. Hierbei könnten bestehende Beteiligungsformate, etwa zur Science City Hamburg-Bahrenfeld, als Anknüpfpunkt genutzt werden.
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Auf Anregung von Frau Müller-Möller schlägt Herr Vödisch vor, beim letzten Satz des ersten Absatzes das Wort „altersgemäße“ vor „Zukunftswerkstätten“ einzufügen.
zu 2. Inklusiver Kinder- und Jugendbeirat – Punkt 1:
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Herr Rehbock und Herr Vödisch erläutern, dass der neu hinzugekommene Satz ergänzt worden sei, um eine Alternative zu haben, falls sich die präferierte direkte Wahl, etwa aufgrund mangelnder Ressourcen, nicht darstellen lasse.
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Frau Müller-Möller und Herr Rehbock schlagen nach Diskussion vor, Absatz 2 wie folgt zu erweitern: „(…) Kultur- und Bildungspolitik und Umwelt- und Klimapolitik sowie mit weiteren Themen.“
zu 2. Inklusiver Kinder- und Jugendbeirat – Punkt 4:
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Herr Rehbock erläutert auf Nachfrage, dass bewusst das Bezirksamt als feste Institution genannt sei, um die Umsetzung zu erleichtern.
zu 2: Inklusiver Kinder- und Jugendbeirat – Punkt 8:
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Herr Rehbock stellt zur Diskussion, dass „Sport“ beim Begriff „Sportvereine“ zu streichen. Wichtig sei es, die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen darzustellen und einen stabilen Beirat zu gestalten. Denkbar sei, die Zusammensetzung des Beirats zu dritteln (1/3 Schulen, 1/3 Vereine, 1/3 Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)), wobei kein Bereich mehr als sieben Personen entsenden sollte. Er spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt für den Beirat werbe, um so möglichst viele Kinder und Jugendliche für das Mitmachen zu motivieren.
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Frau Müller-Möller führt aus, dass es nicht sinnvoll sei, die Wahl zu kompliziert und zu viele strikte Vorgaben zu machen. Es sei schwierig, den Kindern und Jugendlichen vorzuschreiben, für welchen Bereich sie in den Beirat kämen, da sie oftmals neben der Schule Einrichtungen der OKJA und/oder der Vereine besuchten. Das Delegiertenprinzip sei eigentlich nicht gewollt. Eine mögliche Formulierung, die in den Punkt aufgenommen werden könne, sei: „Der Beirat steht auch allen selbstorganisierten Kinder- und Jugendgruppen offen“. Zudem könne Folgendes aufgenommen werden: „Das Bezirksamt informiert die Schulen, Träger und Vereine rechtzeitig über die Wahlen zum Beirat und informiert zudem über die Kandidat:innen. Dabei ist darauf zu achten, dass Schulen, Vereine und Einrichtungen der OKJA zu gleichen Teilen in der Breite an den Wahlen beteiligt werden“. Wichtig sei ein festes Verfahren für die Kandidaturmöglichkeiten und eine adäquate Information für die Wähler:innen.
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Frau Heise gibt zu bedenken, dass Änderungen von Punkt 8 ggf. auch Anpassungen bei Punkt 9 notwendig machten. Ggf. sei es denkbar, die Erfahrungen anderer Kommunen bei den Überlegungen miteinfließen zu lassen. Auch sie spreche sich dafür aus, nicht zu viele Vorgaben aufzunehmen.
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Frau Gosch spricht sich ebenfalls für eine freie Wahl mit möglichst wenigen Vorgaben aus. Ggf. könne als Formulierung aufgenommen werden, dass eine Vertretung aller Gruppierungen zu möglichst gleichen Teilen angestrebt werde.
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Frau Ceman gibt zu bedenken, dass Kinder und Jugendliche ggf. verschiedene Rollen gleichzeitig ausfüllten. Daher seien zu strikte Vorgaben problematisch, außer man fasse doch das Delegiertenprinzip ins Auge, welches aber wiederrum andere Herausforderungen mit sich bringe. Ggf. sei eher eine Weiche Formulierung mit dem Wort „ausgewogen“ sinnvoll. Offen sei auch die Frage, wem die Kontrolle etwaiger Vorgaben obliege und welche Indikatoren als Grundlage gewählt würden.
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Herr Hamdorf regt an, neben dem Wort „Vereine“ auch „Verbände“ hinzuzufügen, um so alles abzudecken. Generell könnte sich der Beirat später eine Satzung geben, in der Vorgaben und Regeln geschärft werden könnten. Wenn vorab keinerlei Vorgaben erfolgten, bestehe die Gefahr, dass eine reine Schüler:innenvertretung entstehe.
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Herr Schwarz stellt fest, dass eine freie Wahl leichter zu organisieren sei als eine Delegiertenwahl. Wichtig sei, dass ausreichend informiert und motiviert werde. Hierbei könne beim Weitertragen der Informationen auch die AG § 78 OKJA in den Blick genommen werden. Es wäre zudem besser, wenn die Wahl über einen längeren Zeitraum und nicht an einem einzigen Tag erfolge, um so möglichst vielen die Wahl zu ermöglichen.
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Herr Vödisch erinnert, dass Ziel bleibe grundsätzlich eine freie und keine Delegiertenwahl. Er halte es nicht für wahrscheinlich, dass Kinder- und Jugendliche nur für ihre jeweilige Institutionen einträten. Die Sachfragen sollten möglichst frei aus Sicht von Kindern und Jugendlichen betrachtet und bewertet werden. Ggf. sei die bestehende Formulierung mit möglichen Anpassungen ein guter Kompromiss.
Herr Vödisch schlägt zum weiteren Vorgehen vor, vor der kommenden Sitzung in einer weiteren AG-Sitzung, zu der alle Ausschussmitglieder eingeladen seien, über die finalen Formulierungen zu beraten. Zuvor könnten er und Herr Rehbock die heute aufgeführten Vorschläge und Ausführungen in das Konzept einarbeiten. Ideen und Anregungen könnten jederzeit mitgeteilt werden. In der Sitzung des Unterausschusses am 21.09.2022 solle dann nach Möglichkeit final eine Empfehlung für den Jugendhilfeausschuss erarbeitet werden.
Der Ausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag von Herrn Vödisch einvernehmlich zu. Die AG-Sitzung soll am 30.08.2022 ab 18:30 Uhr stattfinden.