Frau Horstmann-Griefahngibt zu bedenken, ob von der Umsetzung der Passage „Dabei sollen nachträglich Möglichkeiten zur Implementierung von Maßnahmen des Schwammstadtkonzepts identifiziert und realisiert werden“ des Beschlusses 22-0301 auch Privateigentum betroffen sein werde.
Frau Schaper-Armbrust stellt fest, die Stellungnahme in der vorliegenden Drucksache beziehe sich auf den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Dieser liege nicht in bezirklicher Zuständigkeit.
Herr Trede erläutert, Fragen zum Schwammstadtkonzept müssten im Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz geklärt werden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.