Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.11.2021

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Weihnachtsmärkte in Altona Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion GRÜNE neu aufgenommen.

 

Herr Esselmann berichtet auf Nachfragen anhand einiger Lagepläne (Anlage, nicht-öffentlich) unter Verweis darauf, dass es sich aktuell um einen Planungsstand handele und noch keine Anträge genehmigt worden seien, zu folgenden Anträgen auf Sondernutzung für Weihnachtsmärkte:

 

  • Generell gelte, Weihnachtsmärkte ohne Möglichkeiten des direkten Verzehrs von Speisen oder Getränken vor Ort, seien in offener Form möglich. Gastronomische Angebote seien nach § 18c der derzeit gültigen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aber nur in abgetrennten, möblierten Bereichen bzw. im Rahmen einer 2G- oder 3G-Regelung analog der Regelungen für die Gastronomie möglich. Bereiche mit Alkoholausschank ssten mit hohen, engmaschigen Zäunen begrenzt werden, um das Herüber- oder Hindurchreichen von Getränken an Außenstehende zu verhindern. Der Einlass müsse kontrolliert werden. Innerhalb eines 2G-Bereiches müssten keine Abstände eingehalten werden, daher würden keine maximalen Personenanzahlen innerhalb der 2G-Bereiche vorgegeben werden können. Das Amt werde die Märkte ebenso kontrollieren, wie derzeit die Gastronomie Kontrollen unterliege, d.h. entsprechende bedarfsgerechte Schwerpunkte setzen.
  • Da der Hamburger Senat die Maskenpflicht auf Märkten bisher nicht aufgehoben habe, müssten alle Speisen in den offenen Bereichen der Weihnachtsmärkte verpackt werden.
  • Die aktuelle Eindämmungsverordnung gelte noch bis zum 20.11.2021. Das Planungsrisiko sei den Antragsteller*innen bekannt.
  • Sofern keine sachlichen Gründe für eine Ablehnung vorlägen, müssten die Anträge auf Sondernutzung genehmigt werden.
  • Der*die Betreiber*in des Weihnachtsmarktes in der Großen Bergstraße plane einen umfangreichen 2G-Bereich mit kontrolliertem Ein- und Ausgang sowie einen offenen Bereich mit verschiedenen Ständen.
  • r die Waitzstraße liege ein Antragr die Aufstellung von drei Buden in einem 2G-Bereich einschließlich eines Glühweinausschankes vor.
  • Der*die Betreiber*in des Weihnachtsmarktes in der Ottenser Hauptstraße beantrage die Sondernutzung eines Bereiches von ähnlicher Größe wie im Jahr 2020. Die Einrichtung eines relativ großes 2G-Bereiches für den Ausschank sei im östlichen Bereich vorgesehen. Im westlichen Bereich befinde sich der Tallinn-Stand, dessen Fläche ebenfalls begrenzt werde.
  • r die Sternschanze werde eine Sondernutzung für einen 2G-Weihnachtsmarkt beantragt. Die Sondernutzungsgenehmigung des dort aktuell errichteten Corona-Testzentrums gelte noch bis zum 15.11.2021.
  • r Weihnachtsmärkte in Blankenese lägen derzeit noch keine Anträge vor.
  • In Nienstedten werde es im Jahr 2021 voraussichtlich keinen Weihnachtsmarkt geben.

 

Herr Bernau weist darauf hin, dass der Bereich des Tallinn-Standes im Bereich des Weihnachtsmarktes in der Ottenser Hauptstraße relativ klein sei. Erfahrungsgemäß sei es an diesem Stand jedes Jahr sehr voll. Er gehe daher nicht von der Einhaltung der vorgegebenen Bereiche aus.

 

Frau Neumann betont, aufgrund der Enge der Ottenser Hauptstraße müsse während der Weihnachtsmarktzeit auf der gesamtes Straße Maskenpflicht gelten, da die Besucher*innen des Weihnachtsmarktes sich mit dem generellen Fußverkehr dort vermischten.

Ö 2.1 - 21-2434

Zigarettenkippen – klare Fälle für Aschenbecher! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021

Ö 3

Mitteilungen

Ö 3.1 - 21-2434

Zigarettenkippen – klare Fälle für Aschenbecher! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 4

Verschiedenes

Herr Esselmann berichtet auch auf Nachfragen, das Amt plane, die derzeitige Fläche des Fischmarktes elbabwärts um ca. 120 m zu erweitern, um zusätzliche Marktbeschicker*innen zulassen sowie Verzehrbereiche integrieren zu können. Weiterhin würden keine Marktschreier*innen oder Rappo-Händler*innen zugelassen werden, da andernfalls das Gebiet eingezäunt und der Einlass analog zu Veranstaltungen kontrolliert werden müsse. Dies sei zu personalintensiv, bedürfe eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs und gefährde den offenen Gesamtcharakter. Die Einführung einer 2G-Regelung sei nicht geplant.

Von einer geplanten Nutzung der Fischauktionshalle im Rahmen des Fischmarktes habe er keine Kenntnis.

N 5

Eventisierung der Ponywaldschänke Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE in der Sitzung vom 11.10.2021)

N 6

Umwelttelefon Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 7

Vorlage von Anträgen auf Sondernutzungen für Außengastronomie oder Sonderverkaufsflächen auf öffentlichem Grund

N 8

Mitteilungen

N 8.1

Neugestaltung/ Renaturierung des Straßenbegleitgrüns an der Schanzenstraße bzw. Schanzen-/ Ecke Susannenstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.07.2021

N 9

Verschiedenes