Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.04.2022.
Herr Marx erläutert anhand eines Funktionsplans (Anlage) die Position der Baufelder 2 und 7, die für Baugemeinschaften (BG) vorgesehen seien. Das Baufeld 7 sei aufgeteilt, nördlich werde Gewerbe-, südlich Wohnraum gebaut. Die Agentur für Baugemeinschaften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) werde die Baufelder nach Durchführung einer Leitbildwerkstatt und einer Ausschreibung an bauwillige BG vergeben. Diese Schritte erfolgten gemeinsam mit dem Bezirksamt und der Bezirkspolitik. Es sei Aufgabe der Leitbildwerkstatt, ein gestalterisches Leitbild zu entwickeln.
Herr Griesing (Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen, LIG) erläutert den Sachstand zu den beiden Baufeldern und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Hansen und Frau Henning (beide Agentur für Baugemeinschaften, BSW) ergänzen auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Hielscher weist darauf hin, bei einer möglichen Insolvenz der Adler seien Übertragungsvereinbarungen nichtig. Es wäre sicherer, wenn die Liegenschaftsverträge bereits geschlossen würden. Dies sei schnellst möglichst vom LIG nachzuholen. Eine etwaige Insolvenzverwaltung würde versuchen, die Grundstücke so hochpreisig wie möglich am Markt zu verkaufen.
Herr Trede bittet um Zusendung des Funktionsplans, um Beratung der Werkstattergebnisse im Planungsausschuss und weist mit Blick auf die Viktoria-Kaserne auf ausreichend Interessierte für die Gewerbenutzung hin; herausfordernd sei es allerdings, geeignete Bauträger:innen zu finden. Es sei wünschenswert, je nach Nachfrage und Bewerbungen die einzelnen, bisher statisch geplanten Anteile zwischen Wohnen und Gewerbe variieren zu können.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben den Funktionsplan am 05.05.2022 per E-Mail erhalten.]
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Dr. Kloth verweist zur Frage der Bonität der Adler Group S.A. auf die Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2022. Es sei aber eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Altona-Nord 28 (Holsten-Areal) nötig.
Herr Marx begründet, das Verschattungsgutachten müsse neu erstellt werden. Dessen Beurteilungsgrundlagen hätten sich verändert. Bisher sei DIN 5034 mit dem Stichtag 17. Januar verwendet worden; nunmehr sei DIN 17037 zugrunde zu legen. Letztere habe den Stichtag 20. März, also eine Tag- und Nachtgleiche. Das Gutachten sei für den Bebauungsplan-Entwurf von zentraler Bedeutung, das 3D-Modell müsse neu beurteilt und die Auslegung wiederholt werden.
Herr Conrad ergänzt, sollte die Planung der Baukörper verändert werden müssen, werde dies im Planungsausschuss beraten. Mit der Fertigstellung des Gutachtens sei nach der Sommerpause zu rechnen. Bevor die öffentliche Auslegung wiederholt werde, erfolge eine Vorlage im Planungsausschuss.
Auf Nachfrage versichert Herr Griesing, ein Grundstückserwerb des Holsten-Areals durch den LIG werde geprüft, die Anfrage liege der Adler Group S.A. vor. Diese hätte aber bisher lediglich signalisiert, dass die Anfrage eingegangen sei.
Herr Strate bittet um einen neuen Sachstand nach der Sommerpause oder sowie von essentiellen Veränderungen zu berichten sei.
Herr Conrad umreißt den Ablauf der Veranstaltungen:
Herr Strate ergänzt, die Auswertung der Veranstaltung erfolge im Planungsausschuss. Die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH stelle für die direkte Beteiligung interessierter Bürger:innen geeignete Formate und Werkzeuge zur Verfügung.
Herr Boettger regt an, neben der vom Bezirksamt geplanten Versendung an Multiplikator:innen, Plakatierung, Presse- und Social-Media-Arbeit zu den Veranstaltungen auch die Verteilung von Flyern und Anzeigenschaltungen in Printmedien zu erwägen.
Herr Hielscher bittet um Zusendung der Drucksache 21-3021 Wettbewerbsverfahren Thyssen-Krupp-Areal an den Planungsausschuss.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben die Drucksache am 05.05.2022 per E-Mail erhalten.]
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Landgraf berichtet, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht aufgrund mündlicher Verhandlung am 31.03.2022 Folgendes entschieden habe:
Die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan Rissen 44/ Sülldorf18 / Iserbrook 26 (Feldmark) seien abgelehnt, mit Ausnahme der Festsetzung nach § 2 Nr. 7 der Verordnung, die wegen fehlender Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt sei. Die Festsetzung besage, dass Wohnungen auf den Flächen für die Landwirtschaft nur innerhalb der mit (A) bezeichneten Flächen zulässig seien. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.