Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.04.2019

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Kuhfuß stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 3

Bericht des Arbeiter-Samariter-Bundes zur Schließung zweier Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Altona (Referent des Arbeiter-Samariter-Bundes)

Herr Mohr (Arbeiter Samariter Bund, ASB) und eine Vertreterin des ASB berichten bezüglich der Abgabe der Trägerschaft von zwei Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Altona und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Der ASB habe im Jahr 2015 die Trägerschaft für das Jugendzentrum Kiebitz, den Elbe-Aktiv-Spielplatz und das JUNO 23 von den Flottnesern übernommen. Sowohl der Mädchentreff Osdorf als auch der Jugendtreff Bahrenfeld seien bereits zuvor in Trägerschaft des ASB gewesen, sodass der ASB bereits vor der Übernahme der genannten Einrichtungen in Altona tätig gewesen sei. 
  • Der Entscheidung bezüglich der Abgabe der Trägerschaft für zwei Einrichtungen der OKJA in Altona (Elbe-Aktiv-Spielplatz und Jugendzentrum Kiebitz) zum Jahresende 2019 sei ein zwei- bis dreijähriger Entscheidungsprozess vorangegangen. Im Zuge dessen habe es fachliche Diskussionen gegeben, mit welchen Einrichtungen perspektivisch weitergearbeitet werden solle.
  • Wirtschaftliche Gründe hätten zu dieser Entscheidung geführt. Die OKJA sei strukturell unterfinanziert. Die fachlichen Anforderungen an die Einrichtungen und Angebote stiegen aber weiter.
  • Das zentrale Problem seien die Unterschiede zwischen dem Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (TV-AVH) und dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mit den Mitteln aus der Rahmenzuweisung könnten nur Gehälter nach TV-L gezahlt werden. Die Differenz zu den Gehältern des TV-AVH müsse der ASB aus Eigenmitteln erbringen. Das derzeitige Defizit sei nicht weiter tragbar. Für dieses Jahr müsse der ASB für die fünf Einrichtungen in Altona einen Eigenmittelanteil von 9 % in Höhe von etwa 80.000-90.000 Euro erbringen. Dieser müsse durch andere Bereiche querfinanziert werden.
  • Vor der Übernahme der drei Einrichtungen von den Flottnesern sei der ASB nicht davon ausgegangen, dass es Probleme bezüglich der Deckung der Personalkosten des TV-AVH geben könne, da dies in der Vergangenheit bei den zwei bereits vom ASB betriebenen Einrichtungen in Altona kein Problem gewesen sei.
  • Der ASB wolle sich nicht bereichern. Ziel sei es, ein möglichst geringes Defizit zu erreichen. Um dies zu bewerkstelligen, sollten die Angebote des ASB im Zuwendungsbereich sukzessive reduziert und der Entgeltbereich ausgebaut werden.
  • Die Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen könnten alle beim ASB weiterbeschäftigt werden. Die Identifikation vieler Mitarbeiter mit den entsprechenden Einrichtungen sei sehr groß. Es seien betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen worden. Der faire Umgang mit den Kollegen stehe im Vordergrund.
  • Ziel sei es, die Einrichtungen nach einem glichst zeitnah durchgeführten Interessenbekundungsverfahren an einen neuen Träger zu übergeben und einen für alle Akteure guten Übergang zu erreichen.
  • Die Trägerschaft für die Einrichtungen JUNO 23, Jugendtreff Bahrenfeld und Mädchentreff Osdorf wolle der ASB behalten und als Bestandseinrichtungen weiterentwickeln.
  • Über dem Jugendtreff Bahrenfeld gebe es eine Jugendwohnung unter der Trägerschaft von der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. (hakiju). Diese werde der ASB künftig übernehmen. Außerdem gebe es Gespräche mit dem Investor des angrenzenden LIDL-Geländes bezüglich der Möglichkeiten, weitere Jugendwohnungen oder Ähnliches im Zuge des Bauvorhabens zu realisieren.

 

Mehrere Ausschussmitglieder merken an, dass die Unterschiede in den Tarifverträgen bereits im Jahr 2015 bekannt gewesen seien. Die genannten wirtschaftlichen Gründe seien verständlich.

 

Herr Vödisch erklärt, er sei unzufrieden und erbost mit der Entscheidung und den Erklärungen des ASB.

 

Herr Dr. Brüggemann stimmt Herrn Vödisch dahingehend zu, dass entweder im Zuge der Übernahme der Einrichtungen von den Flottnesern nicht alle Überlegungen kommuniziert worden seien oder es habe seitens des ASB keine ausreichende wirtschaftliche Prüfung stattgefunden.

 

Herr Bndel-Zeißler stellt fest, dass der Blick nach vorne gehen müsse. Es solle nun in erster Linie um die Zukunft der Mitarbeiter gehen. Zudem müsse ein gutes Übernahmeverfahren erarbeitet werden.

 

Herr Schmidt zeigt sich besorgt darüber, ob sich ein neuer Träger finde. 

 

Frau Hoyer merkt an, dass auch im Entgeltbereich keine Gewinne zu erzielen seien. Sie bittet darum, die Ausführungen des Trägers zu akzeptieren.

 

Herr Kuhfuß bedankt sich bei den Vertretern des ASB für ihr Kommen.

 

 

 

Ö 4

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Der überarbeitete Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung Altona zur Anwendung des § 33 BezVG liegt als Tischvorlage (Anlage) vor.

 

Herr Rehbock stellt den überarbeiteten Entwurf vor und betont hierbei, dass es bereits gute Workshops und Beteiligungsverfahren gebe. Wenn möglich, solle das Amt regelmäßig über die laufenden Beteiligungsprozesse berichten. Es sei wichtig, eine größere Vielfalt der Beteiligten zu erreichen.

Die Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus dem Jugendhilfeausschuss und des Amtes zur Anwendung des § 33 BezVG habe sich in den letzten Jahren deutlich seltener getroffen, als zuvor vereinbart. Die Zusammenarbeit müsse sich in Zukunft intensivieren.

 

Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich bei der Arbeitsgruppe, insbesondere bei Herrn Rehbock, für die Arbeit.

 

Frau Großmann-ssler begrüßt, dass auch Schulen beteiligt werden sollten.

 

Frau Schütt befürchtet eine Überfrachtung der Schulen.

 

Herr Bründel-Zeißler erläutert, Beteiligung sei auch eine Ressourcenfrage. Nicht alle Akteure, die beteiligt werden sollten, hätten ausreichend Ressourcen. Beteiligung zu ermöglichen, sei nur der erste Schritt. Auch die Durchführung der Beteiligung müsse konkretisiert werden.

 

Herr Rehbock erklärt, dass Schulen ausreichend Ressourcen hätten. Wenn der Beteiligungsprozess vorbereitet werde, könnten die Schulen ihn durchführen. Die möglichen Methoden der Beteiligung seien in der Vereinbarung nicht berücksichtigt, da diese individuell angepasst werden müssten.

 

Herr Berndt bittet darum, die überarbeitete Vereinbarung in dieser Sitzung oder in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu beschließen. Alle Akteure müssten darauf achten, dass mehr vielfältige Beteiligung stattfinde und der Jugendhilfeausschuss solle bei Planungen aller Art frühzeitig beteiligt werden.

 

Herr Kuhfuß schlägt vor, dass sich der neue Jugendhilfeausschuss zu Beginn der neuen Wahlperiode Gedanken machen solle, in welcher Form die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft intensiviert werden könne. Eine Möglichkeit könne ein zusätzlicher Unterausschuss zum Thema „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ sein.

 

 

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss der 20. Wahlperiode empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss der 21. Wahlperiode einstimmig, sich mit dem überarbeiteten Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung zur Anwendung des § 33 BezVG Altona zu beschäftigen, diesbezüglich eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung weiterzuleiten und Möglichkeiten der Umsetzung, beispielsweise in Form eines zusätzlichen Unterausschusses, aufzuzeigen

 

Ö 5

Haushalt

Ö 5.1 - 20-5717.1

Zuwendungsantrag der Rudolf Ballin-Stiftung e.V. - Wiederherstellung des Schulgartens Wesperloh (Neufassung) Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, den Zuwendungsantrag abzulehnen und die Schule darauf hinzuweisen, sich erneut an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu wenden.

Ö 5.2

Zuwendungsantrag TriBühne e.V. - Sitztribüne für die Circusschule TriBühne Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit dem Zuwendungsantrag von Tribühne e.V. (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Schmidt merkt an, dass eine Tribüne für 180 Personen in Relation zu dem Zelt sehr groß erscheine. Die durchschnittliche Zuschauerzahl sei vermutlich deutlich geringer.

 

Frau Wolpert schlägt vor, den Antragsteller in die kommende Sitzung einzuladen.

 

Herr Kuhfuß stellt fest, dass der Antragsteller in die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten am 17.04.2019 eingeladen werde.

Herr Berndt meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.

Ö 6

Anträge / Anfragen

Es liegen keine Anträge / Anfragen vor.

 

Ö 7

Mitteilungen

Frau Geng berichtet, es gebe eine schriftliche Zusage der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dass die Mittel, die für den Neubau des Jugendclubs Struenseestraße vorgesehen seien, auch für die Verlagerung des Bauspielplatzes Hexenberg eingesetzt werden könnten. Die Kosten für den Bauspielplatz seien nun festgesetzt.

 

Der Jugendclub Struenseestraße arbeite derzeit noch vor Ort und werde im Mai in die Räumlichkeiten in der Palmaille ziehen. Dort werde es auch einen Raum für die Straßensozialarbeit und das Angebot des Mädchentreffs geben.

 

Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Fachamt für Jugend- und Familienhilfe rden drei Abteilungsleiterstellen in Kürze neu besetzt.

Ö 7.1 - 20-5764

Stellen in den kommunalen Einrichtungen Stand 31.03.2019 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Frau Geng bestätigt auf Nachfrage, dass das Haus der Jugend Osdorf aufgrund fehlenden Personals zeitweise geschlossen werden müsse. Auch die Leitung werde das Haus der Jugend verlassen. Das Amt arbeite an einer Interimslösung.

 

Herr Wiese erklärt auf Nachfrage, seit der Umstellung des Verwaltungsgliederungsplans im Jahr 2013 würden alle Mitarbeiter mit ihrer Ist-Arbeitszeit registriert und nicht wie vorher mit ihrer Soll-Arbeitszeit. Daher stünden die Mittel, die aufgrund von Arbeitszeitreduzierungen entstehen müssten, de facto nicht zur Verfügung.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Mitteilungsdrucksache zur Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 9

Beschlussempfehlungen des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

N 9.1

Verlängerung Übergangsangebot im JUZ Rissen durch den Träger Vereinigung Pestalozzi gGmbH bis zum 31.12.2019 Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.12.2018 (Drs. 20-5451) Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

N 9.2

Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe einer Zuwendung für einen Jugend- und Freizeittreff in Rissen Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA)

N 10

Aufgabe der Trägerschaft von zwei Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Altona seitens des Arbeiter-Samariter-Bundes