Zweckentfremdung von Wohnraum Kleine Anfrage von Robert Jarowoy und Wolfgang Ziegert (beide Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Ö 4.1
Mit der Kleinen Anfrage 20-3847 vom 11.07.2017 erbaten wir Auskünfte zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Moltke-Block, hier insbesondere im Othmarscher Kirchenweg 7 – 9.
Wegen des weiterhin bestehenden Leerstandes erbitten wir Aufklärung darüber, welche Aktivitäten von Seiten des Amtes seit 2017 getätigt wurden, um die Wohnungen endlich wieder ihrer Funktion als Wohnraum zuzuführen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Am Rathenaupark 31. OG rechts
Am Rathenaupark 52. OG links und rechts
Am Rathenaupark 72. OG
Am Rathenaupark 91. OG links (Anzeige aus 07/18)
Am Rathenaupark 11 1. OG rechts (und weitere?)
Grünebergstraße 1EG, 1. OG rechts,
Grünebergstraße 3EG, I. OG mindestens 1 WE, II. OG insg. 4 freie Klingelschilder ( Lage nicht eindeutig) (Anzeige aus 07/18)
Grünebergstraße 5I. OG, 3 freie Klingelschilder (Anzeige aus 07/18)
Othmarscher Kirchenweg 32. OG links
Othmarscher Kirchenweg 52. OG rechts ( Anzeige aus 09/18)
Othmarscher Kirchenweg 71. OG links + rechts, 2. + 3. OG links
Othmarscher Kirchenweg 91. OG links, 3. OG rechts, ( und mindestens 1 weitere)
(Anzeige aus 07/18)
Griegstraße 2EG , 2. OG, DG jeweils links
Griegstraße 42 .OG links
Bernadottestraße 701. OG links
Bernadottestraße 72EG links
Zu 2 (1):
Unter der Adresse Othmarscher Kirchenweg 7 sind aktuell 3 Personen gemeldet, die letzte Anmeldung erfolgte zum 01.01.2018. Die letzte Abmeldung erfolgte zum 01.05.2019.
Unter der Adresse Othmarscher Kirchenweg 9 sind aktuell 6 Personen gemeldet, die letzte Anmeldung erfolgte zum 24.01.2018. Die letzte Abmeldung erfolgte zum 01.08.2018.
Zu 2 (2):
Für die Gebäude Othmarscher Kirchenweg 3/9 reichte der Eigentümer eine erweiterte Leerstandsanzeige ein, welche aufgrund der nachgewiesenen konkreten Umbauabsichten und einer entsprechenden Baugenehmigung zu einer Genehmigungsfiktion gem. § 13 Abs. 3 HmbWoSchG führte. Die Baumaßnahmen sollten bis Ende 2018 angeschlossen sein.
Der gesamte „Moltkeblock“ wurde am 28.05.19 erneut überprüft. Eine Anhörung erfolgte am 14.06.19.
Eine frühere Befassung war aufgrund der Neueinführung des Wohnraumschutzregisters nicht möglich.
Zu 3:
Es wurden seit 2017 keine entsprechenden Anträge gestellt.
Der letzte Antrag ist der Vorgang A/WBZ/09312/2016 im vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO, Eingang 08.12.2016: Umbau, Sanierung, Dachausbau und Errichtung von Balkonanlagen (+ 11 WE) im Othmarscher Kirchenweg 3.
Zu 4:
Es wurde kein Antrag beschieden, da seit 2017 kein Antrag gestellt worden ist. Der oben benannte Antrag vom 08.12.2016 (A/WBZ/09312/2016) wurde am 05.05.2017 beschieden.
Zu 5:
Keine Eingänge. Für den Vorgang A/WBZ/09312/2016 ist noch keine Baubeginnanzeige eingegangen.
Zu 6:
Es fanden keine Baustellenbegehungen statt.
ohne
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