Zweckentfremdung von Wohnraum Kleine Anfrage von Robert Jarowoy und Wolfgang Ziegert (beide Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Ö 4.1
Mit der Kleinen Anfrage 20-3847 vom 11.07.2017 erbaten wir Auskünfte zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Moltke-Block, hier insbesondere im Othmarscher Kirchenweg 7 – 9.
Wegen des weiterhin bestehenden Leerstandes erbitten wir Aufklärung darüber, welche Aktivitäten von Seiten des Amtes seit 2017 getätigt wurden, um die Wohnungen endlich wieder ihrer Funktion als Wohnraum zuzuführen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Am Rathenaupark 3 1. OG rechts
Am Rathenaupark 5 2. OG links und rechts
Am Rathenaupark 7 2. OG
Am Rathenaupark 9 1. OG links (Anzeige aus 07/18)
Am Rathenaupark 11 1. OG rechts (und weitere?)
Grünebergstraße 1 EG, 1. OG rechts,
Grünebergstraße 3 EG, I. OG mindestens 1 WE, II. OG insg. 4 freie Klingelschilder ( Lage nicht eindeutig) (Anzeige aus 07/18)
Grünebergstraße 5 I. OG, 3 freie Klingelschilder (Anzeige aus 07/18)
Othmarscher Kirchenweg 3 2. OG links
Othmarscher Kirchenweg 5 2. OG rechts ( Anzeige aus 09/18)
Othmarscher Kirchenweg 7 1. OG links + rechts, 2. + 3. OG links
Othmarscher Kirchenweg 9 1. OG links, 3. OG rechts, ( und mindestens 1 weitere)
(Anzeige aus 07/18)
Griegstraße 2 EG , 2. OG, DG jeweils links
Griegstraße 4 2 .OG links
Bernadottestraße 70 1. OG links
Bernadottestraße 72 EG links
Zu 2 (1):
Unter der Adresse Othmarscher Kirchenweg 7 sind aktuell 3 Personen gemeldet, die letzte Anmeldung erfolgte zum 01.01.2018. Die letzte Abmeldung erfolgte zum 01.05.2019.
Unter der Adresse Othmarscher Kirchenweg 9 sind aktuell 6 Personen gemeldet, die letzte Anmeldung erfolgte zum 24.01.2018. Die letzte Abmeldung erfolgte zum 01.08.2018.
Zu 2 (2):
Für die Gebäude Othmarscher Kirchenweg 3/9 reichte der Eigentümer eine erweiterte Leerstandsanzeige ein, welche aufgrund der nachgewiesenen konkreten Umbauabsichten und einer entsprechenden Baugenehmigung zu einer Genehmigungsfiktion gem. § 13 Abs. 3 HmbWoSchG führte. Die Baumaßnahmen sollten bis Ende 2018 angeschlossen sein.
Der gesamte „Moltkeblock“ wurde am 28.05.19 erneut überprüft. Eine Anhörung erfolgte am 14.06.19.
Eine frühere Befassung war aufgrund der Neueinführung des Wohnraumschutzregisters nicht möglich.
Zu 3:
Es wurden seit 2017 keine entsprechenden Anträge gestellt.
Der letzte Antrag ist der Vorgang A/WBZ/09312/2016 im vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO, Eingang 08.12.2016: Umbau, Sanierung, Dachausbau und Errichtung von Balkonanlagen (+ 11 WE) im Othmarscher Kirchenweg 3.
Zu 4:
Es wurde kein Antrag beschieden, da seit 2017 kein Antrag gestellt worden ist. Der oben benannte Antrag vom 08.12.2016 (A/WBZ/09312/2016) wurde am 05.05.2017 beschieden.
Zu 5:
Keine Eingänge. Für den Vorgang A/WBZ/09312/2016 ist noch keine Baubeginnanzeige eingegangen.
Zu 6:
Es fanden keine Baustellenbegehungen statt.
ohne
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