21-0044

Zweckentfremdung von Wohnraum Kleine Anfrage von Robert Jarowoy und Wolfgang Ziegert (beide Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Ö 4.1

Sachverhalt

Mit der Kleinen Anfrage 20-3847 vom 11.07.2017 erbaten wir Auskünfte zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Moltke-Block, hier insbesondere im Othmarscher Kirchenweg 7 – 9.

Wegen des weiterhin bestehenden Leerstandes erbitten wir Aufklärung darüber, welche Aktivitäten von Seiten des Amtes seit 2017 getätigt wurden,  um die Wohnungen endlich wieder ihrer Funktion als Wohnraum zuzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Leerstände von Wohnungen im gesamten oben umrissenen Block sind dem Amt seit wann bekannt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Straße und Hausnummern)
  2. Wann wurden die letzten Anmeldungen von Bewohnern der betroffenen Häuser  registriert und wann wurden die letzten Abmeldungen getätigt? 
  1. Welche Aktivitäten wurden vom Amt über die in der Antwort zur obigen Kleinen Anfrage beschriebenen ergriffen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum endlich zu beenden?
  2. Welche Bauanträge welchen Inhaltes wurden seit 2017  beim Amt gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Straßen und Hausnummern)
  3. Wann wurden diese beschieden?
  4. Wann sind Fertigstellungsmeldungen auch zu den vor 2017 begonnenen Maßnahmen beim Amt eingegangen?
  5. Welche amtlichen Baustellenbegehungen in welchen Objekten im Rahmen welcher Baumaßnahme fanden statt?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Am Rathenaupark 3 1. OG rechts

Am Rathenaupark 5 2. OG links und rechts

Am Rathenaupark 7 2. OG

Am Rathenaupark 9 1. OG links (Anzeige aus 07/18)

Am Rathenaupark 11                   1. OG rechts (und weitere?)

Grünebergstraße 1 EG, 1. OG rechts,

Grünebergstraße 3 EG, I. OG mindestens 1 WE, II. OG  insg. 4 freie Klingelschilder ( Lage nicht eindeutig) (Anzeige aus 07/18)

Grünebergstraße 5 I. OG, 3 freie Klingelschilder (Anzeige aus 07/18)

Othmarscher Kirchenweg 3 2. OG links

Othmarscher Kirchenweg 5 2. OG rechts  ( Anzeige aus 09/18)

Othmarscher Kirchenweg 7 1. OG links + rechts, 2. + 3. OG links

Othmarscher Kirchenweg 9 1. OG links, 3. OG rechts, ( und mindestens 1 weitere)

(Anzeige aus 07/18)

Griegstraße 2 EG , 2. OG, DG jeweils links

Griegstraße 4 2 .OG links

Bernadottestraße 70 1. OG links

Bernadottestraße 72 EG links

Zu 2 (1):

Unter der Adresse Othmarscher Kirchenweg 7 sind aktuell 3 Personen gemeldet, die letzte Anmeldung erfolgte zum 01.01.2018. Die letzte Abmeldung erfolgte zum 01.05.2019.

Unter der Adresse Othmarscher Kirchenweg 9 sind aktuell 6 Personen gemeldet, die letzte Anmeldung erfolgte zum 24.01.2018. Die letzte Abmeldung erfolgte zum 01.08.2018.

Zu 2 (2):

Für die Gebäude Othmarscher Kirchenweg 3/9 reichte der Eigentümer eine erweiterte Leerstandsanzeige ein, welche aufgrund der nachgewiesenen konkreten Umbauabsichten und einer entsprechenden Baugenehmigung zu einer Genehmigungsfiktion gem. § 13 Abs. 3 HmbWoSchG  führte. Die Baumaßnahmen sollten bis Ende 2018 angeschlossen sein.

Der gesamte „Moltkeblock“ wurde am 28.05.19 erneut überprüft. Eine Anhörung erfolgte am 14.06.19.

Eine frühere Befassung war aufgrund der Neueinführung des Wohnraumschutzregisters nicht möglich.

Zu 3:

Es wurden seit 2017 keine entsprechenden Anträge gestellt.

Der letzte Antrag ist der Vorgang A/WBZ/09312/2016 im vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO, Eingang 08.12.2016: Umbau, Sanierung, Dachausbau und Errichtung von Balkonanlagen (+ 11 WE) im Othmarscher Kirchenweg 3.

Zu 4:

Es wurde kein Antrag beschieden, da seit 2017 kein Antrag gestellt worden ist. Der oben benannte Antrag vom 08.12.2016 (A/WBZ/09312/2016) wurde am 05.05.2017 beschieden.

Zu 5:

Keine Eingänge. Für den Vorgang A/WBZ/09312/2016 ist noch keine Baubeginnanzeige eingegangen.

Zu 6:

Es fanden keine Baustellenbegehungen statt.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Othmarscher Kirchenweg Grünebergstraße Griegstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.