Zuwendungsantrag Theater N. N. Hamburg - Veranstaltungen zu "Ein Gespräch im Hause Stein über den abwesenden Herrn von Goethe" im Römischen Garten im Sommer 2023 Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Letzte Beratung: 19.09.2023 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 3.6
Antragsstellende |
Theater N. N. |
Projekt |
Veranstaltungen zu „Ein Gespräch im Hause Stein über den abwesenden Herrn von Goethe“ im Römischen Garten im Sommer 2023 |
Antragseingang |
02.05.2023 |
Gesamtkosten |
18.416 Euro |
Beantragte Zuwendung |
4.000 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
0 Euro (konsumtiv) |
Eigenmittelanteil |
14.416 Euro |
Projektdauer |
01.06.2023 – 16.08.2023 |
Projektbeschreibung:
Da das Experiment des Kammerspiels unter freiem Himmel 2022 erfolgreich verlief, soll dieses Jahr eine Wiederaufnahme erfolgen. Der Römische Garten soll als eine öffentliche Parkanlage der Stadt Hamburg Ort der Veranstaltungsreihe werden. Geplant sind maximal10 Vorstellungen im Zeitraum vom 20.07.23-13.08.23 inklusive Picknick, welches vor allem hohe Beliebtheit bei Familien und Freundesgruppen erfährt. Pro Veranstaltung werden durchschnittlich 70 Personen erwartet.
Aus fachlicher Sicht wird eine Förderung mittels Zuwendung nicht befürwortet. Die sporadischen Ausgaben, die für Nachdrucke von Werbematerialien und ungeplante Kampagnen vorgesehen sind, werden grundsätzlich ausgeschlossen. Der Eintrittspreise belaufen sich abhängig von Ermäßigungen und Platzwahl auf 19, 25 oder 30 € pro Person und sind somit nicht für Menschen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, zu erwerben. Bei einer Auslastung von den prognostizierten 70 Personen kann zudem mit ausreichend Einnahmen gerechnet werden. Um dem Subsidiaritätsprinzip gerecht zu werden, wird eine Ablehnung empfohlen.
Besonderheiten:
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 01.06.2023 wurde bewilligt.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, den Zuwendungsantrag abzulehnen.
:
Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.