Zuwendungsantrag: R.A. Stadteilseite Ottensen.Hamburg auf Instagram Beschlussempfehlung des Amtes
Antragstellende |
R. A. |
Projekt |
Stadtteilseite Ottensen.Hamburg auf Instagram |
Gesamtkosten |
13.313,60 Euro |
Beantragte Zuwendung |
13.313.60 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
0 Euro (konsumtiv/investiv) |
Eigenmittelanteil |
0 Euro |
ggf. Drittmittel |
0 Euro |
Projekt-/ Bindungsdauer |
01.07.2024 – 01.07.2025 noch nicht gestartet |
Bindungsdauer (in Jahren) |
0 (evtl. muss die der Account dauerhaft gepflegt werden) |
Abschreibungen für Anlagen |
0 Euro |
Die Instagram-Seite „Ottensen.Hamburg“ wird seit Februar 2023 durch den Antragstellenden betrieben. Gepostet werden Fotos, Nachrichten und historische Informationen aus dem Stadtteil Ottensen.
Mithilfe der beantragten Förderung soll die Zahl der Follower auf 7.000 verdoppelt werden. Der Antragstellende plant hierfür die Anzahl der Postings von zwei- auf dreimal die Woche zu erhöhen. Zusätzlich soll die Interaktion mit den Follower:innen über ein wöchentliches Ottensen-Quiz und eine wöchentliche Abfrage von Anliegen gestärkt werden.
Inwiefern und wie die Einhaltung journalistischer Anforderungen und Prinzipien bei der Berichterstattung und Aufnahme von Themen aus der Bevölkerung gewährleistet werden kann, geht aus dem Antrag nicht hervor. Die Verknüpfung von Solidarität mit dem journalistischen Anspruch ist von zentraler Bedeutung für die Qualität und Verantwortung in der Berichterstattung. Solidarität bedeutet in dem Kontext, eine gesellschaftliche Verantwortung zu tragen und aktiv dazu beizutragen, das Gemeinwohl zu fördern, Empathie zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Es geht darum, die Gesellschaft durch ausgewogene, respektvolle und empathische Berichterstattung zu stärken, Inklusion zu fördern und gemeinsame Werte hervorzuheben, während gleichzeitig kritisch und unabhängig über gesellschaftliche Missstände berichtet wird. Es sollten sowohl die Prinzipien der Wahrheit und Objektivität als auch der Solidarität miteinander verbunden werden.
Zudem ist die gewählte Zielsetzung einer bestimmten Follower:innenanzahl ein wichtiger, aber nicht allein ausschlaggebender Indikator für den Erfolg auf Social Media. Sie gibt einen ersten Hinweis auf die Reichweite eines Accounts, sollte jedoch in Verbindung mit anderen Kennzahlen wie der Engagement-Rate, der Relevanz der Zielgruppe und der Qualität der Follower:innen betrachtet werden. Die aktive Interaktion und das langfristige Vertrauen der Follower:innen sind entscheidend für den nachhaltigen Erfolg und die Wirkung eines Social-Media-Profils.
Barrierefreiheit/-armut werden aktuell nicht gewährleistet.
Ein Social-Media-Konzept ist erforderlich, um Social-Media effektiv und effizient zu nutzen. Die Maßnahmen sind systematisch und zielgerichtet zu gestalten, die Ressourcen effizient zu nutzen und der Erfolg kontinuierlich zu messen. Eine Förderung wird aufgrund der unzureichenden Konzeptionierung und fraglichen Reichweite im Stadtteil nicht befürwortet. Zudem wurde durch den Antragstellenden bisher nicht geprüft, inwiefern eine Finanzierung der Erweiterung des Amateur-Projektes über (lokale) Werbepartner stattfinden kann. Auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips wäre dies zunächst zu evaluieren.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Kultur und Bildung, den Antrag auf Zuwendung für das Projekt „Stadteilseite Ottensen.Hamburg “ von R.A. abzulehnen.
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Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Entscheidungsfindung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)