Zuwendungsantrag Ottensener Werkhof GmbH Sanierung des denkmalgeschützten Schornsteins Beschlussvorlage des Amtes
Antragsstellende |
Ottensener Werkhof GmbH |
Projekt |
Sanierung des denkmalgeschützten Schornsteins |
Antragseingang |
28.02.2020 |
Gesamtkosten |
217.000 Euro |
Beantragte Zuwendung |
(investiv) 65.100 Euro |
Eigenmittelanteil |
151.900 Euro |
Mittel für baufachliche Prüfung |
(konsumtiv) 2.586,23 Euro |
Bindungsdauer |
20 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
3.255 Euro |
Projektbeschreibung:
Der Schornstein steht auf dem Gelände des Ottensener Werkhofs und ist der größte noch stehende Industrieschornstein in Ottensen. Er ist optisch das Aushängeschild des Ensembles der ehemaligen Dralle Fabrik. Der Schornstein ist denkmalgeschützt.
Der Werkhof erwarb Anfang der 80er Jahre das Gelände der ehemaligen Dralle Fabrik um alternative Arbeits- und Lebensformen in Selbstverwaltung zu erproben. Auf dem Gelände sind Wohnungen, Vereine und Kleinbetriebe ansässig.
Folgendes Schadensbild ergibt sich beim Schornstein, welches nun durch die Sanierung behoben werden soll: großflächige Schäden an Fugen, Mauerwerk und Metallbauteilen, Klinker- und Fugenabbrüche gefährden die darunter liegende Dachkonstruktion, Wasserschäden im unteren umbauten Sockelbereich.
Besonderheiten:
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 01.04.2020 beantragt.
Es liegen zwei Angebote für eine baufachliche Prüfung vor. Ein drittes Angebot ist noch nicht eingegangen, so dass sich die Kosten für eine baufachliche Prüfung nach derzeitigem Stand auf 2.586,23 Euro belaufen würden.
Der Antragsteller hat ebenfalls einen Antrag für einen Zuschuss beim Denkmalschutzamt gestellt, dessen Entscheidung noch aussteht.
Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 3.255 Euro bei einer Bindungsdauer von 20 Jahren.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)