Zuwendungsantrag L. H. 1. Hamburger Kurzkrimi-Festival Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 02.12.2024 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 14
Antragstellende |
L. H. |
Projekt |
1. Hamburger Kurzkrimi-Festival |
Gesamtkosten |
43.413,10 Euro |
Beantragte Zuwendung |
9.000,00 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
8.700,00 Euro (konsumtiv) |
Eigenmittelanteil |
0 Euro |
Drittmittel/Einnahmen |
34.413,10 Euro |
Projektdauer |
01.03.2025 – 30.10.2025 |
Bindungsdauer (in Jahren) |
0 |
Abschreibungen für Anlagen |
0 Euro |
Kurzkrimis bilden eine eigene Gattung innerhalb der Kriminalliteratur. Sie bieten einen guten Einstieg ins Krimigenre und ermöglichen unter Ausübung einer hohen Suggestivität das Lesen in einem Akt. Gestaltungsprinzipien sind Reduktion und Komprimierung, die alle wesentlichen literarischen Gestaltungselemente miteinbeziehen und bei Lesen und Zuhören Spielraum zwischen den Zeilen bieten.
Das 1. Hamburger Kurzkrimifestival soll vom 13.06.2024 bis 15.06.2025 im Theater Altes Heizkraftwerk in Altona-Nord stattfinden. Es soll über verschiedene Lesungsformate und Talkrunden kurzweilige Spannungsliteratur und dessen Autor:innen erlebbar machen, die Vielfalt und Spannung von Kurzkrimis aufzeigen und zum eigenen kreativ werden und Schreiben motivieren
Bis zum 01.04.2025 kann jede:r eine 14–24-seitigen, unveröffentlichten deutschsprachigen Kurzkrimi einreichen. Im Rahmen einer Matinee werden die drei nominierten Wettbewerbsgeschichten medial vorgestellt. Zum Abschluss des Festivals soll die Person mit dem gewinnenden Text auf einer Preisverleihungsfeier ein Preisgeld von 300 Euro erhalten. Zudem soll die Geschichte im Hamburger Literatur Quickie Verlag veröffentlicht werden.
Aufwendungen für Geschenkesind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Es wird empfohlen, die Zuwendung um die Summe des Preisgeldes zu kürzen.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Kultur und Bildung, für das Projekt „1. Hamburger Kurzkrimi-Festival“ L. H. konsumtive Politikmittel in Höhe von 9.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.
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Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.
Antragsunterlagen(nicht-öffentlich)
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