Zuwendungsantrag HausDrei, Stadtteilzentrum in Altona e.V. - Bau eines F90-konformen Stauraums (Stühle- und Tischelager) Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Letzte Beratung: 15.02.2022 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 4.5
Antragsstellende |
HausDrei, Stadtteilzentrum in Altona e.V. |
Projekt |
Bau eines F90-konformen Stauraums (Stühle- und Tischelager) |
Antragseingang |
19.10.2020 |
Gesamtkosten |
7.350 Euro |
Beantragte Zuwendung |
7.000 Euro (investiv) |
Eigenmittelanteil |
350 Euro |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
700 Euro |
Projektbeschreibung:
Unter der Treppe soll ein Stauraum entstehen, um Stühle, Tische und Material, die je nach Bedarf im Nachbarschaftsraum benötigt werden, in erreichbarer Nähe unterstellen zu können. Da es sich bei diesem Treppenhaus um einen Fluchtweg handelt, muss der Stauraum der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen. Geplant sind hier zwei verschließbare Container aus Metall, die unter das Wendepodest der Treppe als auch unter den Treppenaufstieg gebaut werden.
Besonderheiten:
Dieser Antrag ist innerhalb des Sondermittelverfahrens eingegangen. Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat am 15.12.2020 entschieden, diesen investiven Antrag in das Beratungsverfahren für Politikmittel zu überführen. Der:die Antragsteller:in ließ den Antrag lange ruhen, weshalb dieser erst zum jetzigen Zeitpunkt in den Ausschuss eingespeist wurde.
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 19.11.2021 genehmigt.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Projekt „Bau eines F90-konformen Stauraums (Stühle- und Tischelager)“ werden dem HausDrei, Stadtteilzentrum in Altona e.V. investiv Politikmittel in Höhe von 7.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 700 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.
:
Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Zustimmung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.