Zuwendungsantrag HausDrei e.V. - Gelände- und Baumpflege auf dem Außengelände - Antragseingang: 01.11.2019 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 10.13
Antragsstellende |
HausDrei e.V. |
Projekt |
Gelände- und Baumpflege auf dem Außengelände |
Gesamtkosten |
23.477,51 Euro |
Beantragte Zuwendung |
20.953 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
20.953 Euro (konsumtiv) |
Eigenmittelanteil |
2.524,51 Euro |
Projektbeginn |
Voraussichtlich Januar 2020 |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport in seiner Sitzung vom 07.01.2020 mit der Drucksache 21-0455 vor.
Das Stadtteilkulturzentrum HausDrei e.V. ist seit 1982 ein etablierter und akzeptierter Träger stadtteilkultureller Arbeit im Stadtbereich Hamburg Altona-Altstadt.
Mit seinen Kompetenzen und Ressourcen setzt sich der Träger dafür ein, die Lebensqualität der Bewohner*innen zu verbessern. Mit seiner Arbeit trägt er dazu bei, dass die im Stadtteil lebenden Menschen sich in ihrem Quartier wohl fühlen und mit ihm identifizieren. Hierfür fördert der Träger die dialogorientierte Aktivierung, bürgerschaftliches Engagement, kulturelle Teilhabe, Inklusion und eröffnet kreative Räume durch entsprechende Angebote.
Der Träger ist durch einen Mietvertrag mit dem Bezirksamt Altona aus dem Jahr 1991 verpflichtet, auf seinem Grundstück Grünanlagenpflege zu betreiben. Das Grundstück wird tatsächlich nicht selbst vom Träger genutzt, sondern steht der Öffentlichkeit als Begegnungsraum (parkähnliche Anlage, Bolzplatz etc.) zur Verfügung.
Seitens der ausgeschiedenen Bezirksamtsleitung wurde bereits festgestellt, dass der Mietvertrag nicht mehr aktuellen Standards entspricht. Eine Überarbeitung/Anpassung des Mietvertrages ist beabsichtigt.
Das Stadtteilkulturzentrum HausDrei e.V. ist eines der drei vom Bezirksamt institutionell geförderten Stadtteilkulturzentren. HausDrei wird seit vielen Jahren vom Bezirksamt gefördert, in dem Jahr 2019 mit einer Summe von 334.265 Euro. Der Träger verfügt nicht über ausreichende Mittel, um die dringend anfallenden Baumarbeiten durchzuführen. Sie stellen ihn vor eine finanzielle Herausforderung. Gelder aus der institutionellen Förderung kann der Träger nur in Höhe von 2.524,51 Euro für diese Maßnahme zur Verfügung stellen, da diese Gelder sonst bei der originären Aufgabenwahrnehmung und der Deckung von Betriebs- und Personalkosten etc. fehlen würden. Aus Sicht des Bezirksamtes ist es wünschenswert, dass der Träger mit einer einmaligen Zuwendung unterstützt wird.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Behörde für Umwelt und Energie wird gemäß § 27 BezVG gebeten, den öffentlich genutzten Bereich der Außenfläche abweichend vom Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche im Kataster aufzunehmen.
b) Das Bezirksamt wird gebeten, den Mietvertrag mit dem Verein HausDrei e.V. entsprechend der künftigen Flächennutzung anzupassen.
Hintergrundinfo:
Das Bezirksamt hat in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 21.01.2020 berichtet, dass derzeit geprüft werde, ob gegebenenfalls eine Finanzierung über das Fachamt Management des öffentlichen Raums möglich sei. Dafür müsse zunächst eine Umwidmung des Flurstücks in eine öffentliche Fläche vorgenommen werden. Es seien bereits Gespräche mit der Behörde für Umwelt und Energie geplant.
ohne
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