Zuwendungsantrag des Interkulturelle Denkfabrik e.V. Anschaffung technischer Ausstattung Beschlussvorlage des Amtes
Letzte Beratung: 20.05.2019 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 8
Antragsstellende:Interkulturelle Denkfabrik e.V.
Projekt:Sachmittel für laufende Projekte in 2019
Gesamtkosten:4.374,37 Euro
davon investiv:1.499,00 Euro
davon konsumtiv:2.875,37 Euro
Beantragte Zuwendung (gesamt):4.374,37 Euro
Eigenmittel: 0,00 Euro
Drittmittel: 0,00 Euro
Projektbeginn:schnellstmöglich
Mittel für baufachliche Prüfung (konsumtiv):entfällt
Bindungsdauer:4 Jahre
Abschreibungen für Anlagen: 374,75 Euro jährlich
Der Verein fördert Kunst, Literatur und Kultur. Darüber hinaus hilft er politisch Verfolgten. Des Weiteren wird der Satzungszweck durch Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Podiumsdiskussionen verwirklicht. Mit den geplanten Anschaffungen kann dieser Zweck effektiver und nachhaltiger erreicht werden.
Mit den beantragten Anschaffungen sollen verschiedene Veranstaltungen durchgeführt werden. Hierfür sollen unterschiedliche Räumlichkeiten (z.B. Werkstatt 3, Rathaus Altona) genutzt werden. Aktuell wird eine Veranstaltungsreihe mit dem Thema „Leben und Entwicklungen in der Türkei in 2019“ angeboten.
Für die Anschaffung der verschiedenen technischen Ausstattung fallen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 4.374,37 Euro (vgl. Auflistung auf Blatt 9) an. Unter den Gegenständen befindet sich ein Notebook, welches haushälterisch aktiviert und damit investiv abgewickelt werden muss. Die Restsumme kann konsumtiv abgewickelt werden, da die Wertgrenze in Höhe von 800,01 Euro (netto) bei den anderen Gegenständen nicht überschritten wird. Eigenmittel oder Drittmittel stehen dem Antragsteller nicht zur Verfügung.
Somit könnten 1.499,00 Euro investiv, mit einer Bindungsdauer von 4 Jahren, zugewendet werden. Dazu müssten konsumtive Abschreibungsmittel in Höhe von 374,75 Euro für 4 Jahre bereitgestellt werden. Darüber hinaus könnten 2.875,37 Euro konsumtiv zugewendet werden. Die Gesamtzuwendung würde sich somit auf 4.374,37 Euro belaufen.
Die Maßnahme liegt im erheblichen Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht notwendig und damit als angemessen einzuschätzen.
Antrag (nicht-öffentlich)
Angebote für Notebook (nicht-öffentlich)
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