20-5717.2

Zuwendungsantrag der Rudolf Ballin-Stiftung e.V. - Wiederherstellung des Schulgartens Wesperloh Empfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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16.04.2019
Sachverhalt

Antragstellende:Rudolf-Ballin-Stiftung e.V.

Projekt:Wiederherstellung des Schulgartens Wesperloh

Gesamtkosten:13.356,44 Euro

Beantragte Zuwendung:13.356,44 Euro (konsumtiv)

Eigenmittelanteil: 0 Euro

Ggf. Drittmittel:in Klärung (s. Besonderheiten unten)

Projektbeginn:schnellstmöglich aufgrund der Pflanzperiode

 

 

Projektbeschreibung:

 

Der Schulgarten der Schule Wesperloh spielt eine zentrale Rolle in der naturnahen Tagesbetreuung sowie einem naturnahen Unterrichtsangebot. Nach den umfangreichen Umbauarbeiten in der Schule soll dieses Angebot ausgeweitet und optimiert werden. Durch die Wiederherstellung des Gartens mit Hochbeeten werden mehrere wichtige Effekte zur Verbesserung der Nutzbarkeit erzielt, z.B. vereinfachte Planung und Umsetzung der Lerninhalte sowie eine kontinuierliche ganzjährige Bewirtschaftung des Gartens.

 

Die Kosten beziehen sich konkret auf die Errichtung von drei Hochbeeten einschließlich Aufbau und Aufbereitung des Geländes.

 

Besonderheiten:

 

Mittlerweile hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) auf die Anfrage der Kofinanzierung reagiert und gab folgenden neuen bekannt:

 

  1. Die Schule Wesperloh hat zwischenzeitlich bereits einen Antrag auf die Finanzierung zum Ausbau des Schulgeländes gestellt. Dieser wäre bereits von der BSB mit Mitteln aus dem sog. Sonderfonds I bewilligt worden. Aufgrund dessen sei aber eine Förderung des Schulgartens bzw. der Hochbeete nicht mehr aus dem Sonderfonds I möglich.
  2. In Frage käme daher nur noch der sog. Förderfonds II. Um die Voraussetzungen für eine Förderung hieraus zu erfüllen, sei jedoch eine zeitaufwendige Vorbereitung seitens der Schule und der Rudolf-Ballin-Stiftung notwendig, die nicht mehr in diesem Jahr abgewickelt werden könne.
  3. Die BSB verwies darum auf Schulbau Hamburg und die dort verankerte Objektmanagerin der Schule als weiteren Ansprechpartner für die Kofinanzierung des Projektes, da hier evtl. Mittel schneller zugesagt werden könnten. Die Antwort auf die Anfrage des Bezirksamts Altona an die Objektmanagerin steht aktuell noch aus.

 

Das Bezirksamt Altona weist aufgrund der unklaren Lage bezüglich der Kofinanzierung darauf hin, dass der in der ersten Fassung der Drucksache vorgeschlagene Widerrufsvorbehalt im Zuwendungsbescheid hinfällig werden könnte, sollte die Objektmanagerin eine Kofinanzierung verneinen. In diesem Fall wären vom Bezirksamt Altona die gesamten Kosten i.H.v. 13.356,44 Euro allein zu tragen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, den Zuwendungsantrag abzulehnen und die Schule darauf hinzuweisen, sich erneut an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu wenden..

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht öffentlich)