22-0048

Zuständigkeitsübertragung auf das Bezirksamt Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.19

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache

21-5096B beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), die Finanzbehörde (FB) und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) haben mit Schreiben vom 16.07.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Am 18.06.2024 hat der Senat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2025/ 2026 einen anfänglichen Ressourcenbedarf für das Bezirksamt im Umfang von 10,5 Stellen/ Vollkräften/ Vollzeitäquivalenten sowie damit einhergehende Personal- und Sachkosten und Investitionsbedarfe ab dem Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt.

Die initiale Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Haushaltsjahr 2024 zunächst im Rahmen der bestehenden Ermächtigungen. Bei nachgewiesenem Bedarf erfolgt ein Ausgleich aus zentralen Ermächtigungen des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft.

Die Rekrutierung von Personal erfolgt im Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage bestehender Stellenregelungen bzw. für Stellen für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer erforderlichenfalls mittels Antrags bei der Finanzbehörde auf Ausnahme von der Gegenfinanzierung.

Es folgt eine laufende Überprüfung der Auskömmlichkeit der Ressourcenausstattung unter anderem auf der Basis der Antragszahlen. Nach Vorliegen ausreichender Erkenntnisse und nachgewiesener weiterer Bedarfe erfolgt eine erneute Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden, der Senatskanzlei und dem Bezirksamt Altona.

Die Bedarfe aller Behörden werden im Rahmen einer landesinternen Evaluation im Jahr 2027 überprüft werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 12.19
Lokalisation Beta

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