21-0107

Wohnungstausch – Sinnvolle Ergänzung einer Wohnungspolitik für die Bürgerinnen und Bürger in Altona und Hamburg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.01.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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16.09.2019
12.09.2019
29.08.2019
27.08.2019
21.08.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 31.01.2019 anliegende Drucksache 20-5549 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 12.08.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Am 18.4.2019 fand ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Altonaer Spar- und Bauvereins (Altoba), Vertretungen der SAGA, des VNW-Landesverbandes, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und einer Vertreterin der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Altona (alle anderen Fraktionen waren eingeladen, konnten aber nicht dabei sein) statt. Der Bauverein der Elbgemeinden (BVE) war nicht vertreten, hat aber durch die Geschäftsführung schriftlich erklärt, dass er die Vorschläge von SAGA und Altoba mitträgt.

Inhalt des Gesprächs war der Beschluss der Bezirksversammlung Altona “Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, in einem Gespräch mit den Wohnungsbaugesellschaften und privaten Investoren sowie der Bezirkspolitik, Realisierungsmöglichkeiten für eine kommunale/ städtische Wohnungstauschbörse zu prüfen“.

Die SAGA und der Altoba, ebenso der BVE teilten mit, dass sie eine solche Wohnungstauschbörse in ihrem Unternehmen haben. Die SAGA erklärte: „…,dass sich die Miete für ihre Mieterinnen und Mieter bei einem Umzug aus einer größeren in eine kleinere Wohnung vergleichbarer Art und Güte bezogen auf den Quadratmeterpreis nicht verändert.“

Bei der SAGA soll es sich um ca. 70 Wohnungen handeln, bei denen ein solcher Tausch jährlich stattfindet. Die Anzahl der Wohnungen, die innerhalb der Altoba getauscht werden, sind geringer. Die Unternehmensvertreter berichteten, dass die Menschen, die ihre Wohnungen tauschen, sehr vorsichtig sind, weil sie das Gefühl haben, man wolle sie aus ihren Wohnungen drängen. Entscheidend dafür, dass sich Menschen auf einen Wohnungstausch einlassen, ist, dass die neue Wohnung in unmittelbarer Nähe zur alten Wohnung liegt, weil dadurch ein Wechsel der Ärztinnen und Ärzte, der Nachbarn, der vertrauten Umgebung vermieden werde. Auch sei die Miethöhe der neuen Wohnung oftmals ein Thema.

Altoba, BVE und  SAGA haben erklärt, dass sie sich vorstellen können, jeweils in geringem Umfang Wohnungen zur Verfügung zu stellen, wenn eines der Unternehmen im näheren Umfeld einer Wohnung, die getauscht werden soll, selber keine Wohnungen hätte und auf die Wohnung der anderen Gesellschaft angewiesen wäre.

Bei einer weitreichenden unternehmensübergreifenden Tauschbörse müsse aber eine Übervorteilung einzelner Unternehmen vermieden werden. Es dürfe nicht passieren, dass ein oder mehrere Unternehmen zugunsten anderer Unternehmen mehr Mieter „übernehmen“ als andere und dadurch die eigenen Mitglieder bzw. Kunden nicht mehr versorgen könnten, während die freigewordenen Wohnungen bei den anderen Unternehmen vorteilhaft neu vermietet werden. Möglicherweise wäre eine Quotierung hier eine Lösung.

Dieses Angebot kann der Seniorenberatung der jeweiligen Bezirke zur Verfügung gestellt werden. In der Seniorenberatung taucht dieses Thema nicht oft auf. Auch hier hat man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen sehr vorsichtig sind, wenn es um solche Veränderungen geht.

Ein Vertreter der BSW hat sich bereit erklärt, als Verbindungsstelle für die Tauschfälle zur Verfügung zu stehen, er ist mit der Koordinierung von Wohnungswechsel-Absichten betraut. Die Koordinierungsstelle ist zentral erreichbar über die E-Mail-Adresse:  wohnungswechsel@bsw.hamburg.de .

 

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