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Wohnungsbauziele von Bund und Land: gemeinsam Potenziale erkennen und realisieren Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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Gremium
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24.02.2022
Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt seit mehr als zehn Jahren im Rahmen von Wohnungsbauprogrammen ambitionierte Ziele. Durch die Festlegung auf Zielmarken und unterschiedliche Kooperationen, Verträge und Instrumente wurden seither gute Ergebnisse erreicht. Ziel ist es, neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der soziale Wohnungsbau spielt dabei eine wesentliche Rolle. Jährlich soll der Bau von 10.000 Wohnungen genehmigt werden, 4.000 davon sollen Sozialwohnungen sein. Für den Bezirk Altona wurde die Genehmigung von 1.500 Wohnungen zwischen Senat und Bezirk vereinbart.

 

Angesichts der bereits realisierten und geplanten Vorhaben wird die Erreichung dieser Ziele bei begrenzten Flächen von Jahr zu Jahr schwerer. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche im Wesentlichen durch Bundesrecht definiert sind, stellen vielfach eine Hürde da.

 

Es ist vor diesem Hintergrund ausdrücklich zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung ihrerseits das Ziel ausgegeben hat, 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr in Deutschland zu realisieren, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Dafür soll die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortgeführt und die Mittel erhöht werden. Auch soll ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteuren geschlossen werden. So sehr diese Initiativen zu begrüßen sind, bleibt doch festzuhalten, dass der Bund die Wohnungen nicht selbst genehmigen können wird. Er kann lediglich den Rahmen für die Länder verbessern.

Die im Koalitionsvertrag genannten rechtlichen und finanziellen Instrumente sind dafür ein guter Ansatz, es ergeben sich jedoch weitere Handlungsmöglichkeiten für den Bund.

Der Bund und die ihm nachgeordneten Behörden, Gesellschaften und Institutionen sind Eigentümer und Pächter von Flächen in den Ländern, die in Teilen für den Wohnungsbau verwendet werden könnten.

 

Altona verfolgt seit etlichen Jahren diesen Ansatz, so beinhaltet das Wohnungsbauprogramm seit Jahren die Flächen der Baudissin Kaserne, für die untersucht werden soll, welche Teilflächen für den Wohnungsbau abgegeben werden können. Hamburg ist Eigentümer der Flächen, der Bund Pächter.

Schon vor Jahren wurde zwischen Bundeswehrverwaltung, der BImA und der FHH (Bezirksamt und Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen- LIG) eine umfassende Unter­suchung der Gesamtfläche vereinbart, sie wurde jedoch bis heute nicht realisiert. Laut Mittei­lung des LIG im Planungsausschuss hat die Bundeswehr inzwischen mitgeteilt, dass sie ledig­lich drei Flächenteile – im Wesentlichen die Waldflächen – untersuchen lassen wolle, dem Grunde nach seien keine Flächen entbehrlich.

 

Diese Position ist nicht nachvollziehbar und konterkariert die von der neuen Bundesregierung erklärten Wohnungsbauziele.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde (mit dem LIG), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und auch die Senatskanzlei werden gemäß § 27 BezVG gebeten, gemeinsam mit dem Bezirksamt an den Bund (Bundeswehrverwaltung, BImA, Bauministerium) heranzutreten, um die vereinbarte Untersuchung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Baudissin Kasernen in Osdorf binnen eines Jahres durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Dabei ist das gesamte Kasernengelände zu untersuchen, also mehr als die bisher im Wohnungsbauprogramm benannte Teilfläche (B 101).

 

  1. Die Flächen sollen perspektivisch ausschließlich für den preisgedämpften (z.B. Genossenschaften, Baugemeinschaften etc.) bzw. sozialen Wohnungsbau inklusive WA gebundene Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Über die genannte Fläche in Osdorf hinaus soll durch die benannten Hamburger Fachbehörden zusammen mit der BImA untersucht werden, welche weiteren Flächen des Bundes und der ihm nachgeordneten Behörden, Gesellschaften und Institutionen für den Wohnungsbau in Altona bereitgestellt werden können. Dies betrifft sowohl Flächen im Eigentum des Bundes, als auch gepachtete Flächen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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