21-1786

Wirtschaftsförderung in der Krise – Erste Hilfen schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen! Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 7.5

Sachverhalt

Die Abteilung Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes ist der Aufforderung der Bezirksversammlung hinsichtlich einer Konzeptionierung zur Stärkung des stationären Einzelhandels in der Corona-Krise nachgekommen (vgl. Drs. 21-1759). Im Zuge einer Online-Konferenz, die am 3. März stattgefunden hat und zu der alle wichtigen Akteure des Einzelhandels in Altona eingeladen wurden, konnten mehrere kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels im Bezirk identifiziert werden. Vier der anwesenden Interessen- bzw. Werbegemeinschaften haben jeweils Pläne vorgestellt, die kurzfristig und mit verhältnismäßig geringem Ressourceneinsatz umgesetzt werden können.

 

Mit Blick auf die anhaltende prekäre Lage des Einzelhandels vor dem Hintergrund der weiterhin schwer einschneidenden Lockdown-Maßnahmen, braucht es jede Form von schneller Hilfe. Die Abteilung Wirtschaftsförderung empfiehlt dahingehend, in einem ersten Schritt viermal 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen. Weitere aus der Konferenz vom 3. März hervorgehende Maßnahmen kommen nach weiterer Beratung im April zur Abstimmung.

 

Die Bezirksversammlung verfügt bloß über einen begrenzten finanziellen Spielraum. Gleichwohl ist sie gefordert, nach Kräften einen Beitrag zur Krisenbewältigung und damit zum Erhalt der Vitalität der Zentren in Altona zu leisten. Deshalb ist ein erster Schritt jetzt dringend geboten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird den Interessen- und Werbegemeinschaften Rissen, Blankenese, Waitzstraße und Born Center schnellstmöglich eine einmalige Zuwendung in Höhe von jeweils 2.500 Euro für kurzfristige Werbemaßnahmen im Sinne der Drs. 21-1759 zur Verfügung stellen.

 

 

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