21-4519

Wildgehege Klövensteen: Planungen für Parkplatzsanierung und Natur-Spielplatz den aktuellen Entwicklungen anpassen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.11.2023
Sachverhalt

Am 13. Juli 2023 wurden im Hauptausschuss mit der Drucksache 21-4169.1 die Planungen für die Sanierung des Parkplatzes und die Neuanlage des Naturspielplatzes verabschiedet. Nach Auskunft des Bezirksamts gab es zeitlichen Druck, da die Beauftragung kurzfristig erfolgen musste. Diese Planungen weichen von der als verbindlich beschlossenen Planungsgrundlage, dem Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen, ab, was zu deutlicher Kritik der beteiligten Initiativen führte.

 

Bis zum heutigen Tag ist, ausweislich der Veröffentlichungsplattform der Hansestadt Hamburg, keine Ausschreibung erfolgt, es wurde auch nicht mit Arbeiten begonnen.

 

Im Grünausschuss am 7. November 2023 hat das Bezirksamt anlässlich neuerlicher Eingaben von den Initiativen sowie weiterer Bürgerinnen und Bürgern eindringlich die herausfordernde Personalsituation aufgrund von Kündigungen und Krankheit geschildert, die es unmöglich mache, die angestrebten längeren Öffnungszeiten zu realisieren. Aktuell ist das Wildgehege lediglich an vier Tagen jeweils sieben Stunden geöffnet. Diese Situation kann auch in Zukunft eintreten.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die verabschiedete Spielplatzplanung mit Ihrer Kopplung an die Öffnungszeiten des Wildgeheges, insbesondere auch angesichts der hohen Investitionen, bürgerfern und den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.

 

Die Eingabe der Initiativen vom 29. September 2023 macht deutlich, dass die Vorgaben aus dem Zukunftskonzept für den Parkplatz nicht eingehalten werden. Sowohl die Parkfläche als auch die Anzahl der Stellplätze werden vergrößert. Die geplanten sieben Walldurchbrüche stehen ebenfalls im Widerspruch zum Zukunftskonzept und wurden von den Initiativen entsprechen kritisiert. Die Initiativen haben dazu eine alternative Planung vorgelegt.

 

Im Sinne einer Lösung mit breiter Zustimmung sollte die vom Bezirksamt vorgelegte, aber noch nicht beauftragte Planung überarbeitet werden und die Änderungsvorschläge in der weiteren Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen lässt sich die Sanierung des Parkplatzes mit deutlich geringeren Eingriffen in den Naturraum umsetzen, die aktuell genutzten Flächen können weitergenutzt werden. Die Verkehrsführung wäre einfacher und die Stellplatzanzahl gleich.

Durch diese beiden Maßnahmen kann darüber hinaus erreicht werden, dass eine Umsetzung sowohl im Einklang mit den Vorgaben des Zukunftskonzepts als auch im Einvernehmen mit den beteiligten Initiativen erfolgt. Ein gemeinsam getragener Lösungsansatz befördert sicherlich auch das weitere Verfahren.

 

Mit Mehrheitsbeschluss des Hauptausschusses vom 13. Juli 2023 ist die Planung für eine Neugestaltung des Besucherparkplatzes und des Waldspielplatzes verbindlich festgelegt worden, vgl. Drs. 21-4169.1. Jedoch ist auch ein verbindlicher Beschluss einer nachträglichen Korrektur zugänglich, wenn sich später Tatsachen herausstellen, die dies erforderlich machen. Ein solcher Fall liegt hier vor: Der Hamburger Senat teilte im September mit, dass die aktuellen Öffnungszeiten des Wildgeheges - Donnerstag bis Sonntag jeweils 10 bis 18 Uhr - aufgrund von Personalknappheit nicht nur „vorerst“, sondern in absehbarer Zukunft nicht ausgeweitet werden können, Bürgerschaftsdrucksache Nr. 22/12872 vom 12. September 2023. Zum Zeitpunkt der Sitzung des Hauptausschusses am 13. Juli 2023 war dies noch nicht bekannt. In Kenntnis dieser Sachlage wäre ein unabhängig von den Öffnungszeiten des Wildgeheges bestehender Zugang zum Waldspielplatz über den Sandmoorweg möglicherweise anders zu beurteilen gewesen, als dies im Mehrheitsbeschluss am 13. Juli 2023 zum Ausdruck kam. Daher sollte das Amt diesbezüglich aufgefordert werden, die Schaffung eines vom Wildgehege unabhängigen Zugangs zum Spielplatz in ihre Planung mit einzubeziehen.

 

Die Entscheidung über diesen Antrag ist gemäß § 15 Abs. 3 BezVG durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu treffen, da Dringlichkeit vorliegt. Das Amt hat sich bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 13. Juli 2023 darauf berufen, dass die Realisierung einer Neugestaltung des Besucherparkplatzes und des Waldspielplatzes aus haushaltsrechtlichen Gründen keinen Aufschub dulde. Infolge einer Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag erst durch die Bezirksversammlung am 30. November 2023 ginge wertvolle Zeit für eine Korrektur der am 13. Juli 2023 beschlossenen Planung verloren. Aus Dringlichkeitsgründen ist daher eine Entscheidung über den vorliegenden Antrag anstelle der Bezirksversammlung durch den Hauptausschuss geboten.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE, der Hauptausschuss möge gemäß § 15 Abs. 3 BezVG stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, bei Auftragsvergabe bzgl. einer Neugestaltung von Besucherparkplatz und Waldspielplatz des Wildgeheges Klövensteen entsprechend der vom Hauptausschuss am 13. Juli 2023 mehrheitlich beschlossenen Amtsvorlage die nachfolgenden Punkte durch eine Aufnahme in die Planung zu berücksichtigen:

 

  1. Der Spielplatz soll unabhängig von den Öffnungszeiten des Wildgeheges über einen direkten Zugang vom Sandmoorweg nutzbar sein.

 

  1. Die vorhandene Parkplatzfläche „Nord-Ost“ wird weiter genutzt und nicht renaturiert (siehe Anlage, Fläche A).

 

  1. Die Zahl der Walldurchbrüche wird von sieben auf zwei reduziert, und zwar einmal im Bereich der Zufahrt und einmal in Parkfeld 3 (siehe Anlage Markierung „X“).

 

  1. Die Ausfahrtsstraße verbleibt direkt westlich des Walles.

 

  1. Die Sanierung des westlichen Parkfeldes wird auf die aktuell aktiv genutzte Fläche beschränkt (siehe Anlage, Fläche B).

 

Petitum/Beschluss

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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.