Wettbewerbe: Beteiligung und Parität stärken Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.38
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2024 anliegende Drucksache 21-4954B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit hierzu mit Schreiben vom 14.08.2024 wie folgt Stellung genommen:
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) wird sich bei der Abstimmung zu Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) und Verfahren außerhalb der Richtlinien der RPW bei den Bauherr:innen/ Auslober:innen dafür einsetzen, dass bei relevanten Verfahren ab einer bestimmten Größenordnung die Einbindung von bekannten Positionen aus der Zivilgesellschaft ermöglicht wird und eine öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge sowie eine öffentliche Veranstaltung mit Erläuterung des Wettbewerbs und der Beiträge durch die Auslober:innen oder Verfasser:innen zu veranstalten und den Stadtentwicklungsausschuss darüber informieren.
Auch wird SL weiterhin dem Stadtentwicklungsausschuss regelhaft und zeitgerecht vor der Einleitung von Wettbewerbsverfahren nach RPW und Verfahren außerhalb der Richtlinien der RPW die Auslobungen zu den Verfahren zur Abstimmung vorlegen.
Des weiteren wird sich SL in der Abstimmung mit dem:der Auslober:in und dem Oberbaudirektor dafür einsetzen, dass die Fachpreisrichter:innenschaft bei Verfahren nach RPW und Verfahren außerhalb der Richtlinien der RWP geschlechterparitätisch aufgestellt werden.
SL wird weiterhin regelhaft anstreben, dass Vertreter:innen der Bezirksfraktionen regelhaft in den Preisgerichten als Sachpreisrichter:innen bei allen Wettbewerben der Bezirke und auch der Landesebene (bei evozierten Verfahren, Verfahren in Vorbehaltsgebieten und Vergabeverfahren der Fachbehörde soweit dies nach den Vergaberichtlinien rechtlich möglich ist), vertreten sind und allen Fraktionen und Gruppen die Teilnahme gewährleistet wird, indem die Anzahl an Sachpreisrichter:innen regelhaft die Anzahl der Fraktionen und Gruppen in der jeweiligen Bezirksversammlung widerspiegelt. Die Aufteilung der stimmberechtigten und stellvertretenden Sachpreisrichter:innen soll möglichst auf alle Fraktionen und Gruppen gemäß dem Mehrheitsverhältnis verteilt werden.
Die Teilnahme der jeweiligen konkreten stimmberechtigten Sachpreisrichter:innen und stellvertretenden Sachpreisrichter:innen werden im Stadtentwicklungsausschuss abgestimmt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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