21-0862

Werbeanlagen, Wohnungsbau und dann? Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses von 26.03.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 13.10
19.05.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.03.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0746 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 04.05.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1a und b:

Die Mittel des Förderfonds Bezirke werden jährlich auf der Basis festgelegter Berechnungsmodalitäten an die Bezirksämter ausgeschüttet. Damit werden die Bemühungen der Bezirksämter auf den Gebieten der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung honoriert. Von den aktuell veranschlagten 3 Mio. Euro sind 2 Mio. Euro für den Wohnungsbau und 1 Mio. Euro für Gewerbeförderung vorgesehen.

Die Ausschüttung der Prämien für den Wohnungsbau beruht auf der Fortschreibung des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau aus dem Jahr 2016. Diesen Vertrag hat der Senat mit den Bezirksämtern geschlossen, für die sowohl die Bezirksamtsleitungen wie auch die Vorsitzenden der Bezirksversammlungen unterschrieben haben.

Mit der Fortschreibung wurde die ursprüngliche Deckelung der Summe zur Prämierung der genehmigten Wohneinheiten auf 2 Mio. Euro aufgehoben, so dass sichergestellt ist, dass jede genehmigte Wohneinheit mit je 250 Euro prämiert wird. Die im Förderfonds Bezirke veranschlagten Mittel werden dementsprechend bei Bedarf um den erforderlichen Betrag erhöht und die Prämien auch bei erhöhten Genehmigungszahlen in vollem Umfang ausgeschüttet.

Im Übrigen stehen den Bezirksämtern neben den Mitteln des Förderfonds Bezirke mit den Mitteln des konsumtiven Quartiersfonds weitere zentral veranschlagte Bezirksmittel zur Verfügung. Der jährliche Verfügungsrahmen des Quartiersfonds wurde zum Haushaltsplan 2019/2020 angepasst und um 3 Mio. Euro auf insgesamt 10 Mio. Euro erhöht. Hiervon werden 7 Mio. Euro (1 Mio. Euro je Bezirksamt) bereits zu Beginn eines Jahres in die bezirklichen Einzelpläne übertragen. Die darüber hinaus vorgesehen optionalen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro werden nach Einwohnerwert aufgeteilt und den Bezirksämtern bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Der Anteil des Bezirksamtes Altona an diesen optionalen Mitteln beläuft sich in diesem Jahr auf rd. 435 Tsd. Euro.

 

Zu 1c:

Die doppische Landeshaushaltsordnung (LHO) der Freien und Hansestadt Hamburg sieht eine getrennte Veranschlagung von konsumtiven und investiven Ermächtigungen im Haushaltsplan vor. Diese Verpflichtung gilt auch für die Veranschlagung der hier in Rede stehenden Ermächtigungen des Förderfonds Bezirke. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen konsumtiven Ermächtigungen des Ergebnisplanes einerseits und investiven Ermächtigungen des Investitionsplanes andererseits ist gem. LHO nicht zulässig.

 

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