21-0746

Werbeanlagen, Wohnungsbau und dann? Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

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Gremium
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26.03.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung erhält momentan jährlich Mittel aus dem Förderfonds Bezirke (auch Politikmittel genannt) für Ausgaben außerhalb der Rahmenzuweisungen, die sich nach genehmigten Wohnungsneubauten sowie der Ausweisung von Gewerbeflächen des Jahres berechnen. Vorab erhält die Bezirksversammlung (meistens im Februar) Gelder in Höhe der Zielzahlen des Wohnungsneubaus. Die Bezirksversammlung weiß also im laufenden Jahr nicht, wie viele Gelder tatsächlich zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass die Wohnungsbauzahlen des Statistischen Landesamtes und nicht die des bezirklichen Bauamtes ausschlaggebend sind. Hierdurch entsteht eine extrem große Unsicherheit über die zur Verfügung stehenden Mittel. Werden die Zielzahlen nicht erreicht, gibt es weniger Geld, werden die Zielzahlen übertroffen, muss gehofft werden, dass die Gelder erhöht werden. Auch wenn die Zielzahlen momentan noch erreicht werden können, zeichnet sich doch ab, dass dies nicht dauerhaft der Fall sein wird. Dies war bereits bei der Vorgängervariante, der Finanzierung des Förderfonds Bezirke über die Genehmigung von Großwerbeanlagen, der Fall. Auch dort war jedes Jahr unklar, wie hoch die Mittel für den Bezirk am Ende sein werden.

 

Hinzu kommt, dass die Mittel aus dem Förderfonds Bezirke in den letzten Jahren nie auskömmlich waren. Anträge in Höhe von mehr als dem Doppelten der zur Verfügung stehenden Mittel waren die Regel und deutlich höhere Überzeichnungen waren nicht selten. Dies liegt nicht nur an den nicht-auskömmlichen Rahmenzuweisungen, die eine Finanzierung wichtiger Stützpfeiler der Zivilgesellschaft aus dem Förderfonds nötig machen. Weitere Gründe sind das Wachsen des Bezirks, die Tarif- und Baukostensteigerungen und die wachsenden Ansprüche an Angeboten verschiedenster Art.

 

1)      Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten,

 

  1. eine auskömmliche Finanzierung in Höhe von mindestens 550.000 Euro des Förderfonds Bezirke sicherzustellen. Kostensteigerungen sind für die Höhe der Finanzierung in den Folgejahren zu berücksichtigen.

 

  1. dafür zu sorgen, dass die Gelder des Förderfonds Bezirke regelhaft zur Verfügung gestellt werden und nicht an Vorbedingungen geknüpft sind.

 

  1. konsumtive und investive Mittel frei durch die Bezirksversammlung zuordnen zu lassen oder, wenn dies haushaltsrechtlich nicht möglich ist, eine 100%-Deckungsfähigkeit zwischen diesen herzustellen.

 

2)      Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die unter 1) dargestellten Punkte umgesetzt werden.

 

3)      Dem Haushalts- und Vergabeausschuss ist bis zum 30.09.2020 zu berichten.

 

 

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