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Wer koordiniert die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in Altona und wie koordiniert sind sie? Kleine Anfrage von Lorenz Flemming (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 20.3

Sachverhalt

Seit mehreren Monaten werden sowohl Hochbau- aber auch Tiefbaumaßnahmen an der Alten Sülldorfer Landstraße umgesetzt. Diese Maßnahmen haben sowohl zur Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr aber auch zu erheblichen Belastungen der Anwohner und Anlieger im unmittelbaren Bereich der Hochbaumaßnahmen geführt.

 

Die in Rissen entstandene Situation soll anhand der verschiedenen Fragen auch exemplarisch für die Vorgehensweise des Bezirksamts mit möglichen Einschränkungen der Einwohner betrachtet werden.

 

Ich frage daher das Bezirksamt:

 

  1. Sind dem Bezirksamt die Verhältnisse vor Ort auch durch persönliche Inaugenscheinnahme bekannt?

 

  1. Wurde bei der Baustellengenehmigung berücksichtigt, dass zur gleichen Zeit eine maßgebliche Umgestaltung der Alten Sülldorfer Landstraße anstand?

 

  1. Welche Begründung kann das Bezirksamt dafür geben, dass gleichzeitig Leitungsbaumaßnahmen und zwei sich gegenüberliegende Hochbaumaßnahmen (Nummer 400 und 411) durchgeführt werden?

 

  1. Wurde dieser bei der Genehmigung der Hochbaumaßnahmen berücksichtigt? Welche Anforderungen wurden an den Bauherren wegen dieser Koinzidenz gestellt?

 

  1. Sind die genutzten Baustellenzufahrten den Auflagen aus der Genehmigung der Baustellen entsprechend eingerichtet?

 

  1. Wenn dem so ist, warum wurde die Baustellenzufahrt zum Grundstück Nr. 400 gerade gegenüber einer „Verkehrsnase“ eingerichtet?  Ist dem Amt bekannt, dass die Baustelle mit recht großen Fahrzeugen beliefert und entsorgt wird? Wurde der Sachverhalt bei der Genehmigung berücksichtigt? Und wenn in welcher Weise?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Dem Bezirksamt Altona sind die genehmigten Baustellen durch eine Begutachtung vor Ort, zuletzt auch gemeinsam mit dem PK26, bekannt.

 

Zu 2:

Ja, dies wurde berücksichtigt. Für den Umbau der Alten Sülldorfer Landstraße im Rahmen des Veloroutenprogramms stand zum Genehmigungszeitpunkt noch kein Bautermin fest.

 

Zu 3:

Die Baugenehmigung der Alten Sülldorfer Landstraße 400 wurde noch nicht erteilt. Hier gibt es lediglich zwei Teilbaugenehmigung. Eine für die Fällung der Bäume, die andere für die Gründungsarbeiten.

Die Baugenehmigung der Alten Sülldorfer Landstraße 411 wurde erteilt. Dort wurde ein Baustellenplan mit der Genehmigung genehmigt. Die dort dargestellten Flächen auf dem öffentlichen Grund waren zu dem Zeitpunkt bereits als Sondernutzungen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes genehmigt worden.

 

Zu 4:

Nein, dieser Sachverhalt wurde nicht berücksichtigt. Es wurden in diesem Zusammenhang keine Anforderungen gestellt.

 

Zu 5:

Ja.

 

Zur 6:

Die Verkehrsnase wurde entfernt und die Baustellenzufahrten hergerichtet.

 

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