Was darf das Bezirksamt aus nichtöffentlicher Beratung an die Presse berichten? Kleine Anfrage von Gregor Werner, Mithat Capar und Oliver Schmidt (alle SPD-Fraktion)
Im Zusammenhang mit der Neuplanung eines u.a. mit einem Discounter und bekannten gastronomischen Betrieb in der Nähe des Alma-Wartenberg-Platzes in Ottensen bebauten Grundstücks erfolgten im Bauausschuss verschiedene Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung. Hierzu äußerte sich das Bezirksamt gegenüber der Presse (Hamburger Morgenpost am 21.03.2022) bereits dahingehend, dass dort ein Abriss mit Neubau geplant wäre, es ein Datum für die Abrissarbeiten aber noch nicht geben würde. Darüber hinaus wurde der Presse mitgeteilt, dass das Projekt erst im Vorbescheidsverfahren stecken würde. In der Presseberichterstattung wurde zudem die genaue Anzahl der geplanten Wohnungen und Gewerbeeinheiten genannt und auch, wie die Wohnungen gestaltet sein sollen. Schließlich erfolgte der Hinweis darauf, dass der Gastronomiebetrieb dort nicht Teil der Planungen wäre.
Im Kurzältestenrat vor der Bezirksversammlung am 31.03.2022 wurde durch das Rechtsamt hierzu auf vorangegangene Nachfrage erläutert, dass das Amt durchaus berechtigt wäre, solcherlei Auskünfte gegenüber der anfragenden Presse zu erteilen, selbst wenn dieser Gegenstand von Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung gewesen sind. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit dem Transparenzgebot und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Zudem hätte es sich allenfalls um allgemeine Informationen gehandelt, ohne inhaltliche Tiefe. Das Rechtsamt würde hierzu im Nachgang noch eine ausführlichere schriftliche Stellungnahme abgeben.
Am 28.03.2022 erfolgte nun erneut eine Berichterstattung in der Hamburger Presse (Hamburger Abendblatt am 28.03.2022) über ein markantes Grundstück am Elbwanderweg zwischen Blankenese und Nienstedten, in der von Seiten des Pressesprechers des Bezirksamtes Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt wurden. So wurde etwa zum aktuellen Zustand des dort befindlichen Hauses berichtet und dass auf eine Unbewohnbarkeitserklärung und ein Wiederherstellungsgebot dort bereits in 2018 verzichtet worden wäre, da das Haus seit Jahren nicht mehr bewohnt wäre. In diesem Zusammenhang wurde durch den Pressesprecher des Bezirksamtes gegenüber der Presse bestätigt, dass es zunächst denkmalrechtliche Bedenken gegeben hätte, insbesondere hinsichtlich des Umgebungsschutzes der Nachbarbebauung. Hierzu hätte es indes bereits unter Beteiligung des Oberbaudirektors „einen intensiven Austauschprozess zwischen den zuständigen Stellen“ gegeben, dessen Ergebnis ebenfalls mitgeteilt wurde. Es wurde weiter mitgeteilt, wann genau das Baugenehmigungsverfahren startete, zu welchem Zeitpunkt die Baugenehmigung erteilt wurde und der Rahmen der genehmigten Geschossigkeit (zwei Vollgeschosse plus Staffel). Nach Mitteilung des Pressesprechers des Amtes sollte dies den Vorgaben des B-Planes entsprechen und man würde nun auf den Baubeginn warten. Der Berichterstattung sind dann weiter konkrete Hinweise auf den Eigentümer des Grundstückes zu entnehmen („ein Hamburger Reeder“), die genaue Größe des Grundstückes und die anstehenden Planungen. Diese Informationen sollen bis zuletzt Gegenstand und Inhalt ausführlicher nichtöffentlicher Beratungen im bezirklichen Bauausschuss gewesen sein.
In der Vergangenheit wurde die Geheimhaltung in nichtöffentlicher Sitzung erörterter Angelegenheiten der Bauplanung streng restriktiv gehandhabt, auch soweit diese Inhalte Gegenstand von (öffentlichen) Anfragen der Bezirksfraktionen oder Anträgen hierzu werden sollte. Auch im Hinblick auf eine öffentliche Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der im Stadtteil Blankenese bereits hinlänglich bekannten Bebauung eines Grundstücks im hinteren Bereich der Blankeneser Bahnhofstraße wurde von Seiten des Amtes streng darauf hingewirkt, dass keine inhaltlichen Informationen oder Äußerungen darüber in die Öffentlichkeit gelangen. Dies passt mit der aktuellen Berichterstattung indes nicht zusammen!
Ob das Amt die jeweiligen Informationen im Rahmen einer proaktiven Mitteilung an die jeweilige Presse berichtet hat oder auf entsprechende Nachfragen reagierte, ist hier nicht bekannt.
Dies vorausgeschickt wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gehört zum Tagesgeschäft des Bezirksamtes Altona. Die Zuständigkeit liegt hierbei bei der Pressestelle, die im Austausch mit der Bezirksamtsleitung sowie den Dezernaten und Fachämtern proaktive als auch reaktive Pressearbeit betreibt. Unter proaktiver Pressearbeit ist beispielsweise das Erstellen und Versenden von Pressemitteilungen zu verstehen. Hierbei erfolgen die thematischen Impulse sowie die inhaltliche Zulieferung zumeist aus den Fachbereichen. Die Pressestelle bereitet die Themen entsprechend auf, stimmt Zitate und Inhalte mit der Bezirksamtsleitung ab, berücksichtigt die Belange der Bezirksversammlung und versendet schließlich die Pressemitteilung. Unter reaktiver Pressearbeit ist im Wesentlichen die Beantwortung von Presseanfragen zu verstehen. Im Rahmen eines ständigen Austausches wird die Bezirksamtsleitung regelhaft über Presseanfragen informiert und in Beantwortungsprozesse eingebunden. Nachdem Anfragen bei der Pressestelle eingegangen sind, werden diese von der Pressestelle an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet, verbunden mit der Bitte, einen Antwortentwurf zu formulieren. Der Antwortentwurf wird von der Pressestelle ausformuliert – dabei wird insbesondere auf den Datenschutz geachtet und auf die Belange der Bezirksversammlung Rücksicht genommen, indem beispielsweise auf laufende Abstimmungsprozesse oder Verwaltungsverfahren hingewiesen wird. Die Beantwortung der Presseanfragen erfolgt grundsätzlich zeitnah, um dem gesetzlichen Auskunftsanspruch der Medien aus § 4 PresseG innerhalb der von diesen gesetzten Fristen nachzukommen. Für den Umgang mit den Medien gilt darüber hinaus die Richtlinie für Presseangelegenheiten der Senatskanzlei. Gemäß Nummer 4.1 dieser Richtlinien sind die Bezirksamtsleitungen ermächtigt, den Medien Auskünfte zu erteilen. Sie können diese Aufgabe auf andere Beschäftigte des Bezirksamts generell oder im Einzelfall delegieren.
Hinsichtlich der Neuplanung eines bebauten Grundstücks in Ottensen richtete die Redaktion der „Hamburger Morgenpost“ am 14. März 2022 eine Presseanfrage an die Pressestelle des Bezirksamts. Diese beantwortete der Pressesprecher des Bezirksamtes nach interner Abstimmung am 15. März 2022.
Die Informationen der Pressestelle wurden von der Hamburger Morgenpost in einer Berichterstattung - zusammen mit weiteren Informationen über das Bauvorhaben aus anderen Quellen, die dem Bezirksamt nicht bekannt sind - veröffentlicht. Informationen über die genaue Anzahl der geplanten Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie darüber, wie die Wohnungen gestaltet sein sollen, wurden von der Pressestelle nicht weitergegeben.
Hinsichtlich der Neuplanung eines Bauvorhabens am Elbwanderweg richtete die Redaktion des „Hamburger Abendblatt“ am 22. März 2022 eine Presseanfrage an die Pressestelle des Bezirksamtes. Diese beantwortete der Pressesprecher des Bezirksamtes nach interner Abstimmung am 24. März 2022.
Die Informationen der Pressestelle wurden vom „Hamburger Abendblatt“ in einer Berichterstattung - zusammen mit weiteren Informationen über das Bauvorhaben aus anderen Quellen, die dem Bezirksamt nicht bekannt sind - veröffentlicht.
Zu 1:
Die Angaben des Bezirksamtes im Rahmen der vorzitierten Presseberichterstattung erfolgten auf Nachfrage der jeweiligen Medien. Im Übrigen s. Vorbemerkung.
Zu 2:
Für das Bezirksamt Altona ist die Pressefreiheit ein hohes Gut. In Hinblick auf die Verletzung des Pressegeheimnisses kann und wird das Bezirksamt zu den konkreten Presseanfragen keine Auskunft erteilen.
Zu 3:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 4:
Nein.
Zu 5:
Ja.
Zu 6:
Siehe Vorbemerkung.
Im Übrigen: Nein.
Zu 7:
Die unterschiedliche Einschätzung des Bezirksamts beruht darauf, dass unterschiedliche e vorlagen:
Im Hinblick auf das Bauvorhaben „Blankeneser Bahnhofstraße/Discounter“ hatte das Bezirksamt über die Frage zu entscheiden, ob ein konkreter Bauantrag, über den in nicht-öffentlicher Sitzung des Bauausschusses beraten wurde, Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung nach § 20 GO BV Altona sein kann; diese Frage hat das Bezirksamt aus Rechtsgründen verneint. Über die Weitergabe von Informationen an die Presse durch das Bezirksamt war in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden.
Im Hinblick auf das Bauvorhaben „Grundstück am Elbwanderweg“ hatte das Bezirksamt im Unterschied dazu über die Frage zu entscheiden, ob die Weitergabe von Informationen an die Presse über ein Baugenehmigungsverfahren, über das abschließend in nicht-öffentlicher Sitzung des Bauausschusses beraten worden war, zulässig ist. Diese Frage hat die Pressestelle bejaht. Über die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung nach § 20 GO BV Altona zu diesem Bauvorhaben war in diesem Zusammenhang dagegen nicht zu entscheiden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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