22-1788

Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 3

Sachverhalt

Sechs stimmberechtigte Mitglieder, die im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirkstig sein müssen, sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII auf Vorschlag der im Bezirkwirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung zuhlen. Da ein stimmberechtigtes Mitglied ihr Mandat zwischenzeitlich niedergelegt hat, wurden Vorschläge für eine Nachbestzung bei den im Bezirk wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe eingeholt.

Es sind zwei Vorschläge eingegangen. Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wurde vorab geprüft. Die einzelnen Schreiben mit denVorschlägen der Träger sind den Fraktionen der Bezirksversammlung vorabzugesandt worden.

Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbändeentsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zuberücksichtigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII).

Darüber hinaus sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.

Vorschlag

Vorgeschlagen von

Julia Damm

  • dchentreff, Verein zur Förderung feministischer stadtteilbezogener Mädchenarbeit e.V.
  • movego Jugendhilfe gemeinnützige GmbH
  • MOTTE, Verein für stadtteilbezogene Kultur- und Sozialarbeit e.V.
  • Der Kinderschutzbund, Landesverband Hamburg e.V.
  • Verband Kinder- und Jugendarbeit e.V.
  • HausDrei - Stadtteilkulturzentrum in Altona-Altstadt
  • Diakonisches Werk Hamburg-West/ Südholstein

Michael Holland

  • ROCK KIDS e.V.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebten, ein stimmberechtigtes Mitglied zu wählen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 3
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

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