Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hier: Wahl auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII
Letzte Beratung: 11.07.2024 Bezirksversammlung Ö 15.2
Sechs stimmberechtigte Mitglieder, die im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein müssen, sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die Erfüllung der Voraussetzungen wurde vorab geprüft. Die einzelnen Schreiben mit den Vorschlägen der anerkannten Träger sind den Fraktionen der Bezirksversammlung vorab zugesandt worden.
Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII).
Darüber hinaus sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.
Vorschlag |
Vorgeschlagen von |
Christina Baumbusch |
Dolle Deerns* e.V.; MOTTE e.V. |
Heinz-Peter Bründel-Zeißler |
Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. |
Claudia Brunner-Jahns |
Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. |
Markus Göz |
Stiftung das Rauhe Haus |
Daniella Grawer |
SterniPark |
Chalina Reinhard |
Sinti-Verein zur Förderung von Kindern & Jugendlichen e.V. |
Christine Schuster |
Kinderschutz & Jugendwohlfahrt e.V. |
Marco Schwarz |
MOTTE e.V. |
Destina Zehra Turan |
Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinder*innenverbände; Evangelische Jugend Hamburg; Hamburger Sportjugend; Landesjugendring Hamburg e.V. |
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Die Bezirksversammlung wird gebeten, sechs stimmberechtigte Mitglieder zu wählen.
ohne
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