22-0025

Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hier: Wahl auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.07.2024
Ö 15.2
Sachverhalt

Sechs stimmberechtigte Mitglieder, die im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tig sein müssen, sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung zu hlen.

 

Die Erfüllung der Voraussetzungen wurde vorab geprüft. Die einzelnen Schreiben mit den Vorschlägen der anerkannten Träger sind den Fraktionen der Bezirksversammlung vorab zugesandt worden.

 

Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII).

 

Darüber hinaus sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.

 

Vorschlag

Vorgeschlagen von

Christina

Baumbusch

Dolle Deerns* e.V.;

MOTTE e.V.

Heinz-Peter

Bründel-Zeißler

Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.

Claudia

Brunner-Jahns

Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.

Markus Göz

Stiftung das Rauhe Haus

Daniella

Grawer

SterniPark

Chalina

Reinhard

Sinti-Verein zur Förderung von Kindern & Jugendlichen e.V.

Christine Schuster

Kinderschutz & Jugendwohlfahrt e.V.

Marco

Schwarz

MOTTE e.V.

Destina Zehra

Turan

Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinder*innenverbände;

Evangelische Jugend Hamburg;

Hamburger Sportjugend;

Landesjugendring Hamburg e.V.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird gebeten, sechs stimmberechtigte Mitglieder zu wählen.

 

Anhänge

ohne