21-1450

W-LAN in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften – Bürgervertrag umsetzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.08.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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Gremium
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26.11.2020
25.11.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 13.08.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0923.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 25.08.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BIS meldet Fehlanzeige, da im Bezirk Altona keine Erstaufnahmeeinrichtung (EA) und Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) betrieben werden, im Übrigen: Alle Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen sind mit W-LAN ausgestatten.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 19.11.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Bürgervertrag Lurup-Osdorf-Bahrenfeld (LOB) sind Standortschließungen im Jahr 2020 vorgesehen. Zur Wohnungsversorgung der betroffenen Haushalte gibt es eine breite Unterstützung durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle und durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die auf Ebene der Behördenleitung mit Wohnungsunternehmen im Gespräch ist, um zusätzliche Wohnungen für öffentlich untergebrachte Haushalte zur Verfügung zu stellen. Es werden jedoch auf der anderen Seite Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aufgrund der Bedarfslage benötigt, deswegen ist die Sozialbehörde seit Mai 2020 in Verhandlungen mit der Initiative LOB. Diese stehen kurz vor dem Abschluss, so dass Ergebnisse an dieser Stelle noch nicht genannt werden können.

Siehe auch die Antwort der Sozialbehörde auf die bezirkliche Drucksache 21-1259.

Dies vorausgeschickt nimmt die Sozialbehörde zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wurde Ende 2017 von der zuständigen Behörde beauftragt, für rund 65 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg eine Basis-Versorgung mit WLAN für die dort untergebrachten Menschen einzurichten. Dies bedeutet, in der Regel zwei WLAN-Hotspots zur Verfügung zu stellen. Einer befindet sich jeweils in den Sozialräumen und einer im Außenbereich unter freiem Himmel. Die Maßnahme sollte in drei Schritten sukzessive erfolgen. Siehe hierzu auch Bürgerschaftsdrucksachen 22/1300 und 22/94.

Im Bezirk Altona ist dies bereits in den Unterkünften Alsenstraße, Bloomkamp, Holstenkamp, Luruper Hauptstraße, Notkestraße 24, sowie Notkestraße 105 umgesetzt worden.

Im nächsten Schritt wird der Standort Sieversstücken und direkt im Anschluss wird der Standort Björnssonweg ausgestattet.

Im Standort Sibeliusstraße sind die Bewohnerinnen und Bewohner in der Lage, über ihre Telefonleitungen und individuelle Verträge mit Anbietern ihrer Wahl Zugang zum Internet zu erhalten. Dies gilt auch für die Unterkünfte Kroonhorst, Max-Brauer-Allee und die Unterbringung mit der Perspektive Wohnen Suurheid.

Am Standort Albert-Einstein-Ring sind WLAN Hotspots über den Anbieter Freifunk vorhanden. In der August-Kirch-Straße stellt eine private Initiative Hotspots zur Verfügung.

Damit könnte das Ziel, in den Unterkünften zumindest eine Basis-Versorgung herzustellen, umgesetzt werden.

f & w hat darüber hinaus in Absprache mit der Sozialbehörde zwischenzeitlich eine Vorstudie in Auftrag gegeben, in der sowohl die technischen, als auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen Internetanschluss bis in die Zimmer prüfen soll. Die Ergebnisse liegen noch nicht vollständig vor. Nach Vorlage wird f & w die Ergebnisse prüfen und der Sozialbehörde zur Verfügung stellen.

 

Weitere Planungen hierzu sind entsprechend noch nicht abgeschlossen.

 

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