Vorteile der StVO-Novelle nutzen Grünpfeil für den Radverkehr Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Der Grünpfeil (Verkehrszeichen 720) soll Wartezeiten an Kreuzungen verkürzen und den Verkehrsfluss verbessern. Was für den Kraftfahrzeugverkehr schon lange gilt, wurde mit Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung (und der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift) im Jahr 2020 für den Radverkehr ermöglicht. Mit dem Verkehrszeichen 721 kann nun ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr angeordnet werden. Mehrere Großstädte haben das Konzept für Radfahrende zuvor erprobt.
Auch der Hamburger Senat gibt im Koalitionsvertrag der 22. Legislaturperiode an, den Grünpfeil für Radfahrende einsetzen zu wollen. Dafür sind insbesondere Kreuzungen mit separaten Radverkehrsspuren geeignet. Im Bezirk Altona ist der Anteil der Radfahrenden besonders hoch. Eine Verbesserung des Radverkehrsflusses kann die Attraktivität dieses Fortbewegungsmittels erhöhen und somit einen positiven Beitrag zur Stärkung des Umweltverbunds leisten.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die Behörde für Inneres und Sport sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 BezVG gebeten,
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, ggf. weitere Vorschläge für geeignete Kreuzungen nach Absprache im Verkehrsausschuss an die zuständigen Fachbehörden heranzutragen.
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