Vorrang für Busse, trotz Baustellen Antrag der Fraktion DIE LINKE (2. Neufassung der Drucksache 20-4868)
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 Abs. 1 BezVG zu empfehlen:
Angesichts der Tatsache, dass die umfangreichen baustellenbedingten Einschränkungen des Verkehrs an den Knotenpunkten Ebertallee/Luruper Chaussee/Notkestraße und Luruper Hauptstraße/Elbgaustraße/Rugenbarg in kürze angeordnet werden, liegt Dringlichkeit i.S.d. § 15 Abs. 3 BezVG vor. Es ist daher eine dringliche Entscheidung des Hauptausschusses in seiner nächsten Sitzung am 12. Juli 2018 anstelle einer erst wieder am 30. August 2018 nach Ende der Sommerpause möglichen Beschlussfassung der Bezirksversammlung geboten.
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