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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 46; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 46 lag vom 16.05.2018 bis ein-schließlich zum 14.06. 2018, sowie vom 03.08.2018 bis einschließlich 04.09.2018 (erneute Auslegung)  öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums sind Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingehen und Auswirkungen auf die Planung haben.

 

Folgende Planungsinhalte werden zum AK II geändert und dort erörtert:

 

Schalltechnische Untersuchung:

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung ist auf die von einem Heizwerk ausgehenden Lärmimmissionen hingewiesen worden, die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung bislang unberücksichtigt geblieben sind.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan wurden daher wie folgt überarbeitet:

 

Verordnung:

 

  • Korrektur der Festsetzung zu Maßnahmen des Immissionsschutzes in § 2 Nummer 11 der Verordnung

 

Planzeichnung:

 

  • Anpassung der Abgrenzung der Fassadenbereiche, auf die sich die textliche Festsetzung in § 2 Nummer 11 der Verordnung bezieht

 

 

 

 

 

 

 

Vorhaben- und Erschließungsplan:

 

  • Korrektur des Vorhaben- und Erschließungsplans (Darstellung weiterer Lärmschutzelemente entsprechend der  textlichen Festsetzung in § 2 Nummer 11 der Verordnung sowie der in der Planzeichnung enthaltenen Abgrenzung der Fassadenbereiche, auf die sich die textliche Festsetzung in § 2 Nummer 11 der Verordnung bezieht)

 

Die Begründung wurde entsprechend der geänderten Inhalte angepasst.

 

Von dieser erneuten Änderung des Bebauungsplans sind (neben den von der Planänderung berührten behördlichen Dienststellen, die im Rahmen des Arbeitskreises II (AK II) über die Planänderung informiert werden) allein der Vorhabenträger selbst und der Betreiber des Heizwerkes betroffen.

Die erforderlichen Änderungen am Vorhaben selbst sind so unwesentlich, dass sie stadtgestalterisch keinen relevanten Einfluss haben und für die allgemeine Öffentlichkeit ohne Belang sind bzw. als redaktionelle Änderung betrachtet werden können.

 

Da der AK II erst am 14.09.2018 durchgeführt wird, erhält der Planungsausschuss das Protokoll des AK II erst zu Beginn der 38. Kalenderwoche. So besteht noch die Möglichkeit für die Mitglieder des Ausschusses, Ergebnisse aus dem AK II zu überblicken und diese für die Beschlussfassung am 19.09.2018 zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen benötigen wir, um das Bebauungsplanverfahren zügig abschließen zu können.

 

Zu diesem Bebauungsplan existiert ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der mit der Vorhabenträgerin geschlossen wurde.

 

Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurden zehn Gutachten zur Erschließung, Blendschutz, Licht, Bodenschadstoffen, Baugrund, Erschütterungen (S-Bahn und Luftschall), Luftschadstoffen, Entwässerung, Schall und Artenschutz angefertigt. Diese können im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Othmarschen 46 zuzustimmen.

Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Pflanzliste Baurstraße

Anlage 3: Verordnung

Anlage 4: Durchführungsvertrag

Anlage 5: Begründung

Anlage 6: Arbeitskreis II-Papier

Anlage 7: Arbeitskreis II-Protokoll (nicht öffentlich) liegt als Tischvorlage vor