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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Altona-Altstadt 62 „Eschelsweg“ Beschluss über den Verzicht zur Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2021
Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass für die altona Diagnostics GmbH ein neuer Gebäudekomplex mit Labor- und Büroflächen errichtet werden kann. Das Konzept sieht vor, die bereits in der nahen Umgebung befindlichen, jedoch verteilten Standorte der altona Diagnostics GmbH am vorgesehenen Standort zu bündeln.

 

Um die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen, soll das bestehende Planrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert werden. Dieser soll als Art der Nutzung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Labor“ ausweisen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Altona-Altstadt 62 „Eschelsweg“ wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor, da der Bebauungsplan

 

  • einen Beitrag zur Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung leistet,
  • die festzusetzende zulässige Grundfläche unterhalb der im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB genannten 20.000 m2 liegt
  • die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen sind und
  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind.

 

Gemäß § 13a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Altona-Altstadt 62 „Eschelsweg“ soll deshalb auf die Öffentliche Plandiskussion verzichtet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

Auf die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 62 „Eschelsweg“ wird verzichtet.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 62