21-0174

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Altona-Altstadt 61 Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG)

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.09.2019
Sachverhalt

In Altona-Altstadt im Bereich Warnholtzstraße/ Ecke Chemnitzstraße wird seitens der Projektentwickler Richard Ditting GmbH & Co. KG ein Neubau geplant, welcher neben gewerblichen Nutzungen auch Wohnnutzungen vorsieht.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat dem Planungsausschuss am 21.08.2019 im Rahmen der Sprechersitzung die Planung skizzenhaft vorgestellt.

Es wurde vereinbart, die Planungen in einem der nächsten Planungsausschüsse näher vorzustellen. Hierbei soll sowohl auf die bestehende Situation des Gewerbes als auch auf die zukünftig geplanten Nutzungen eingegangen werden. 

 

Aufgrund der geplanten Wohnnutzung ist eine planungsrechtliche Änderung (geltendes Planrecht: Altona-Altstadt 17 mit Gewerbegebiet-Ausweisung) erforderlich, daher bittet das Fachamt um den Beschluss zur Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens.

Das Amt prüft noch, welche Verfahrensart angewendet werden soll und wie die exakte Abgrenzung des Bebauungsplanes sein soll. Sobald dies entschieden ist, wird das Amt den Planungsausschuss darüber informieren.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, die Einleitung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Altona-Altstadt 61 zu beschließen.

 

Anhänge

Präsentation „Warnholtzstraße 4“