Vermehrte Kontrollen der Außengastronomie im Stadtteil Sternschanze Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 anliegende Drucksache 21-0433 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 06.02.2020 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt Altona hat erneut 4 Stellen in Nebentätigkeit, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 6 Stunden ausgeschrieben. Am 13.01.2020 haben Auswahlgespräche stattgefunden.
Unter Hinzuziehung von Mitarbeitern in Teilzeit, die zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an HSV Heimspielen rund um die Arenen beschäftigt sind, werden weiterhin, an jeweils einem Wochenende monatlich, in der Schanze abendliche Kontrollen zu unerlaubten Sondernutzungen durchgeführt.
Im Oktober und November wurden bei diesen Kontrollen diverse Verstöße vorgefunden, beendet und geahndet.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.04.2020, ergänzend zu der bereits vorliegenden Mitteilung, wie folgt Stellung genommen:
Als Ergebnis des gemeinsamen Schwerpunkteinsatzes des Polizeikommissariats 16 mit den Kolleg*innen des Bezirksamtes Altona Ende August 2019 wurden drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wurden jeweils Bußgelder gegen die verantwortlichen Gewerbetreibenden verhängt. Die Bußgeldbescheide sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Geldbußen wurden jeweils bezahlt.
Aufgrund der Berichte zum Einsatz am 02./03.10.2019 wurden ebenfalls gegen drei Betriebe Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch hier wurden jeweils Bußgelder gegen die verantwortlichen Gewerbetreibenden verhängt. Die Bußgeldbescheide sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Geldbußen wurden jeweils bezahlt.
Aufgrund von weiteren Berichten wurden gegen zwei weitere Gewerbebetriebe im Stadtteil Sternschanze Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer unerlaubten Sondernutzung des öffentlichen Wegekörpers eingeleitet. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Weitere Kontrollen wurden am Samstag, den 15.02.2020 durchgeführt. Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz oder durch unerlaubte Außengastronomie wurden nicht festgestellt.