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Verkehrssicherheit im Winter: Winterdienst in Altona verbessern Antrag der Fraktionen von SPD und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.01.2026 Hauptausschuss Ö 5

Sachverhalt

Die jüngsten winterlichen Witterungsereignisse mit anhaltendem Schneefall und extremer Glätte haben im Bezirk Altona deutlich gemacht, welche zentrale Bedeutung ein funktionierender Winterdienst für Verkehrssicherheit, Daseinsvorsorge und gleichberechtigte Teilhabe im öffentlichen Raum hat. Dabei ist zunächst ausdrücklichdie außergewöhnliche Leistung der Mitarbeitenden der Stadtreinigung Hamburg zu würdigen. Seit dem 1. Januar 2026 befinden sich die Beschäftigten im durchgehenden Dauereinsatz. Bis zum Stichtag 8. Januar 2026 wurden in jeweils zwei Durchgängen pro Tag rund46.000 Kilometer Fahrbahnen, 8.800 Kilometer Radwege sowie 9.200 Kilometer Geh- und Fußwege geräumt und gestreut. Insgesamt wurden dabei über 50.000 Personenstunden im Winterdienst geleistet. Diese Zahlen verdeutlichen eindrucksvoll das enorme Engagement der Beschäftigten, die unter schwierigen und teils extremen Bedingungen Tag und Nacht dafür sorgen, dass Hamburgs Straßen und Wege so sicher wie möglich bleiben.

Zugleich zeigt die aktuelle extreme Wetterlage deutlich die Grenzen des praktisch Machbaren auf. Selbst bei vollem Personal- und Maschineneinsatz lassen sich festgefahrener Schnee, anhaltende Glätte sowie wiederholtes Gefrieren nicht vollständig verhindern. Geräumte Flächen können innerhalb kurzer Zeit erneut unpassierbar werden. Trotz dieser objektiven Herausforderungen setzen die Mitarbeitenden der Stadtreinigung ihre Arbeit konsequent fort und leisten kontinuierlich ihren Beitrag zur Gefahrenminimierung. Die kommenden Tage mit weiterhin angekündigten winterlichen Belastungen machen zudem deutlich, dass außergewöhnliche Wetterereignisse eine vorausschauende Planung, klare Prioritätensetzungen und ein abgestimmtes Vorgehen aller Verantwortlichen erfordern.

Gleichzeitig wurde im gesamten Bezirk sichtbar, dass erhebliche Defizite nicht nur auf Flächen in öffentlicher Zuständigkeit bestanden, sondern in besonderem Maße auch auf Gehwegen mit privater Räum- und Streupflicht. Viele Mieterinnen und Mieter zahlen über Betriebskosten für den Winterdienst und haben einen berechtigten Anspruch darauf, dass dieser auch zuverlässig erbracht wird. Dennoch zeigte sich vielfach, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsunternehmen oder von ihnen beauftragte Winterdienstfirmen ihren Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind. Hier besteht ein strukturelles Vollzugs- und Informationsdefizit, das zu Lasten der Verkehrssicherheit geht.

Besonders gravierend sind die Auswirkungen fehlenden oder unzureichenden Winterdienstes für Menschen mit Behinderungen. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bedeuten vereiste oder verschneite Gehwege faktisch den Ausschluss von Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe. Wege zu Arztterminen, Einkäufen oder sozialen Kontakten werden unüberwindbar. Ein funktionierender Winterdienst ist daher nicht nur eine Frage der Verkehrssicherheit, sondern auch der Inklusion und Gleichberechtigung im öffentlichen Raum.

Hinzu kommt, dass für Bürgerinnen und Bürger häufig nicht nachvollziehbar ist, welche Flächen öffentlich und welche privat sind und wer konkret für Räumung und Streuung verantwortlich ist. Fehlende Transparenz erschwert es, Mängel gezielt zu melden und Verantwortliche in die Pflicht zu nehmen. Vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme wird deutlich, dass der Winterdienst stärker auf Ausnahmesituationen vorbereitet werden muss. Neben klaren Prioritäten braucht es hierfür einen strukturierten Notfallplan, eine bessere Koordination zwischen öffentlichen und privaten Akteuren sowie eine verständliche, niedrigschwellige Information der Öffentlichkeit.

Vor diesem Hintergrund wird die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemäß § 27 BezVG gebeten,

  1. gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg darzustellen, wie der Winterdienst im Bezirk Altona organisatorisch und konzeptionell weiterentwickelt werden kann, um auch bei außergewöhnlichen und länger anhaltenden Wetterlagen eine möglichst hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
  1. dabei klare und nachvollziehbare Prioritäten insbesondere für Gehwege, Querungsstellen, Haltestellenbereiche, Zugänge zu Bahnhöfen sowie zu öffentlichen Einrichtungen darzustellen und die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ausdrücklich zu berücksichtigen.
  1. darüber hinaus zu prüfen, ob und in welcher Form ein bezirks- oder stadtweiter Notfallplan für besondere Wintersituationen eingeführt werden kann, der über den Regelbetrieb hinausgehende Maßnahmen, flexible Prioritätensetzungen und gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung vorsieht.

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. darzustellen, wie die Einhaltung der Winterdienstpflichten auf privaten Grundstücken wirksamer sichergestellt werden kann.
  1. dabei insbesondere zu prüfen, ob eine zentrale, niedrigschwellige Beschwerde- und Meldestelle eingerichtet werden kann, an die sich Bürgerinnen und Bürger bei ausbleibendem Winterdienst durch private Eigentümer, Wohnungsunternehmen oder beauftragte Firmen wenden können, und wie Hinweise aus der Bevölkerung zügig weiterverarbeitet und kontrolliert werden.
  1. zudem zu pfen, wie die Information über Zuständigkeiten im Winterdienst verbessert werden kann, insbesondere durch transparente und leicht verständliche Darstellungen darüber, welche Flächen öffentlich und welche privat zu räumen sind, sowie durch eine stärkere Bewerbung bestehender Informations- und Meldeangebote.
Petitum/Beschluss

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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.01.2026
Ö 5
Anhänge

ohne

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