Verkehrliche Auswirkungen der Vollsperrung der Elbchaussee seit dem 10. Juni 2025 Auskunfstersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 15.09.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7.9
Seit dem 10. Juni 2025 ist die Elbchaussee im Abschnitt zwischen dem Altonaer Rathaus (Betty-Levi-Passage) und dem Hohenzollernring vollständig für den Verkehr gesperrt. Diese Maßnahme war ursprünglich für Juli geplant, musste jedoch wegen maroder Leitungen vorgezogen werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich bis Anfang 2026 andauern. Als offizielle Umleitungsstrecke für den Durchgangsverkehr wurde eine weiträumige Führung über die Bundesstraße 431 (Von-Sauer-Straße – Bahrenfelder Chaussee – Stresemannstraße) eingerichtet. Allerdings ist dieser Bereich bereits durch andere Großbaustellen (insbesondere den A7-Deckel) stark vorbelastet, was dazu führt, dass ein erheblicher Teil des Verkehrs sich lokale Ausweichrouten im Bezirk Altona sucht.
Bereits am ersten Tag der Vollsperrung kam es im Bezirk zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Staus. Viele Kfz-Fahrende wichen auf kleinere Straßen in Ottensen und Othmarschen aus, um die Baustelle zu umfahren. So sind insbesondere Straßen wie die Bernadottestraße, Holländische Reihe, Reventlowstraße und Behringstraße seit der Sperrung mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen konfrontiert. Auch der öffentliche Nahverkehr ist betroffen; beispielsweise wird die Buslinie 112 nun über die Holländische Reihe und Bernadottestraße umgeleitet. Angesichts dieser erheblichen Auswirkungen besteht ein dringender Informationsbedarf, den die FDP-Fraktion als Opposition im Bezirk geltend macht
Fragen der FDP-Fraktion zu verkehrlichen Auswirkungen der Vollsperrung der Elbchaussee:
1. Verkehrszählungen und -messungen
2. Ampelschaltungen
3. Flexible Umleitungsführungen
4. Schulwegsicherheit und Beteiligung von Schulen
5. Bauzeitbeschleunigung
6. Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörden
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Frage wie folgt:
Zu 1:
Seitens der BVM sind in den betroffenen Bereichen keine manuellen Zählungen durchgeführt worden und es sind auch weiterhin keine Zählungen beauftragt. Mittels Infrarotdetektoren lassen sich Verkehrszahlen in einigen der genannten Bereiche ermitteln. Diese sind als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw) in Kfz/24h in nachfolgender Tabelle angegeben:
Zählstelle |
Bezeichnung |
2024 |
01.05.2025-06.06.2025 |
10.06.2025-10.07.2025 |
0257980 |
Klopstockstraße westlich Kaistraße |
21.800 |
21.200 |
* |
0256980 |
Ottenser Marktplatz westlich Museumstraße |
- |
6.800** |
18.200** |
0286980 |
Platz der Republik westlich Max-Brauer-Allee |
7.300 |
7.700 |
10.300 |
* keine repräsentativen Daten, da im Baustellenzustand keine Anpassung der Zählstation stattfinden.
** in SKA 23/707 konnten die Daten nicht angegeben werden, da ein technischer Fehler vorlag, der behoben werden konnte.
Die Daten der Infrarotdetektoren können transparent im Geoportal unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) die Fragen wie folgt:
Zu 2:
Am Knoten Hohenzollernring / Bernadottestraße wurde in die Lichtsignalanlage (LSA) eingegriffen. Es wurde dort eine Provi-LSA (provisorische Lichtsignalanlage) mit angepassten Programmen aufgestellt.
Eine Anpassung der LSA an der Elbchaussee / Hohenzollernring befindet sich derzeit in der Vorbereitung und wird zeitnah umgesetzt.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat oberste Priorität. Wie bei jeder Verkehrsführung sind Maßnahmen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden Bestandteil der Planung und der Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
HW liegen keine belastbaren Daten dazu vor, ob Schulwege durch die veränderte Verkehrsführung und das erhöhte Verkehrsaufkommen auf Nebenstraßen besonders betroffen sind. HW steht daher weder mit Bildungseinrichtungen noch Elternvertretungen in Kontakt.
Zu 5:
Bei der Einrichtung eines Mehrschichtbetriebs sind u. a. die geltenden Lärmschutzbestimmungen in Wohngebieten zu berücksichtigen. Voraussetzung für einen Mehrschichtbetrieb sind vor allem dafür notwendige personelle Ressourcen der beauftragten Baufirmen sowie auch Produktionskapazitäten der Lieferanten von speziellen Materialien wie bspw. die eigensfür die Maßnahme anzufertigenden Trinkwasserrohre. Eine Option für eine Bauzeitverkürzung bestünde darin, die Phasen der Vollsperrungen zu verlängern. Der damit zusätzlich zur Verfügung stehende Raum im Baufeld könnte genutzt werden, damit mehrere Baukolonnen zeitgleich tätig sein können. Dies würde allerdings die Verkehrssituation im direkten Umfeld der Baumaßnahme weitergehend beeinflussen. Bei der Maßnahme Elbchaussee 2. Bauabschnitte handelt es sich um eine Kooperationsmaßnahme, bei der unterschiedliche Gewerke (Straßenbau, Strom, Wasser, Telekommunikation) koordiniert werden müssen. Der Bauablauf wird daher auch von Abhängigkeiten der Gewerke untereinander beeinflusst. Die Einrichtung eines Mehrschichtbetriebs führt in jedem Fall zu Mehrkosten.
Zu 6:
Die Projektleitung von HW steht fortwährend zur Entwicklung der Verkehrssituation in engem Austausch mit den Verkehrsbehörden und der Polizei. Es wurden verstärkte Kontrollen des Verkehrs im Baufeld und den umliegenden Straßen in Ottensen beschlossen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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