Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros Mitteilungsdrucksache des Amtes
Am 15.11.2017 hat der Planungsausschuss dem „Vergnügungsstättenkonzept Altona“ zugestimmt. Das Konzept wurde aufgrund von Anmerkungen des Rechtsamtes zwischenzeitlich überarbeitet. So wurde, neben kleineren redaktionellen Änderungen und Korrekturen, z.B.
der Titel ergänzt in „Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros, Bezirk Hamburg-Altona“ und
Aussagen zum Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden - entsprechend dem Wortlaut des HmbSpielhG - dahingehend textlich korrigiert, dass Spielhallen und Wettbüros „nicht in räumlicher Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen (fußläufige Verbindung)“ angeordnet werden dürfen.
Gutachten Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros (überarbeitete Fassung (redaktionelle Änderungen) vom 05.07.2018)