Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 19.12.2018 Planungsausschuss Ö 3
Am 15.11.2017 hat der Planungsausschuss dem „Vergnügungsstättenkonzept Altona“ zugestimmt. Das Konzept wurde aufgrund von Anmerkungen des Rechtsamtes zwischenzeitlich überarbeitet. So wurde, neben kleineren redaktionellen Änderungen und Korrekturen, z.B.
der Titel ergänzt in „Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros, Bezirk Hamburg-Altona“ und
Aussagen zum Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden - entsprechend dem Wortlaut des HmbSpielhG - dahingehend textlich korrigiert, dass Spielhallen und Wettbüros „nicht in räumlicher Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen (fußläufige Verbindung)“ angeordnet werden dürfen.
Gutachten Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros (überarbeitete Fassung (redaktionelle Änderungen) vom 05.07.2018)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.