20-5420

Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2018
Sachverhalt

Am 15.11.2017 hat der Planungsausschuss dem „Vergnügungsstättenkonzept Altona“ zugestimmt. Das Konzept wurde aufgrund von Anmerkungen des Rechtsamtes zwischenzeitlich überarbeitet. So wurde, neben kleineren redaktionellen Änderungen und Korrekturen, z.B.

 

        der Titel ergänzt in „Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros, Bezirk Hamburg-Altona“ und

 

        Aussagen zum Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden - entsprechend dem Wortlaut des HmbSpielhG - dahingehend textlich korrigiert, dass Spielhallen und Wettbüros „nicht in räumlicher Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen (fußläufige Verbindung)“ angeordnet werden dürfen.

 

Anhänge

Gutachten Vergnügungsstättenkonzept für Spielhallen und Wettbüros (überarbeitete Fassung (redaktionelle Änderungen) vom 05.07.2018)