Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2021 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 9.4
Dem Bezirksamt stehen im Jahr 2021 gemäß Haushaltsansatz rein konsumtive Sondermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 15.12.2020 werden die Sondermittelreste aus den Vorjahren in das Sondermittelverfahren 2021 eingesteuert. Insgesamt stehen somit konsumtive Sondermittel in Höhe von 99.469,26 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Haushalts- und Vergabeausschuss entschieden, die eingegangenen investiven Anträge in die Anreiz- und Fördersysteme zu steuern, da diese nicht aus Sondermitteln finanziert werden können.
Es liegen somit Anträge mit einer Gesamtsumme (konsumtiv) in von Höhe 117.604,87 Euro vor.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat die Anträge in seiner Sitzung vom 15.12.2020 den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeordnet und die Obergrenzen für die einzelnen Ressorts festgelegt.
Es erfolgt eine prozentuale Verteilung der Mittel auf Grundlage der beantragten Summen.
Als Anlage 1 ist die Gesamtliste der Sondermittelanträge 2021 mit den Zuordnungen zu den Fachausschüssen beigefügt.
Den einzelnen Ausschüssen stehen folgende Beträge zur Verteilung zur Verfügung:
Ausschuss |
Sachmittel |
|
%-Anteil am (gerundet) |
rd. Euro |
|
Jugendhilfeausschuss |
23%
|
22.553,04
|
Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit |
15%
|
14.654,05
|
Ausschuss für Kultur und Bildung |
57%
|
56.767,19
|
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport |
6% |
5.494,98
|
Ausschussvoten:
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3.298,19 Euro für das Jahr 2021, sollen für Sondermittelanträge aus anderen Fachausschüssen zur Verfügung gestellt werden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, den beschlossenen Ausschussvoten vorbehaltlich der endgültigen Resteübertragung aus 2020 sowie des endgültigen Beschlusses über den Haushaltsplan 2021/ 2022 wie folgt zuzustimmen:
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