Vergabe eines Dienstvertrags zur artenschutzfachlichen Begleitung des Wiesenvogelschutzes im Jahr 2025 Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 21.01.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 6
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmte am 15.10.2024 einer vom Amt eingebrachten Beschlussempfehlung (Drucksache 22-0251) für die Zahlung von Erschwernis-Ausgleichzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe in Sülldorf für Nutzungseinschränkungen zugunsten des Wiesenvogel- und Biotopschutzes zu. Der Ausschuss verband damit einen eigenen Beschluss für eine Aufnahme in das Programm zum Schutz von Wiesenvögeln und zur Nachbesetzung einer Arbeitsstelle in der Abteilung Landschaftsplanung, welche die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortete. Finanzmittel für eine Nachbesetzung der Arbeitsstelle wurden nicht in Aussicht gestellt, aber eine anteilige Betreuung der Thematik durch das Kiebitzbüro zusagt (siehe Drucksache 22-0469).
Ein:e Vertreter:in vom Kiebitzbüro (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Hamburg/ BUKEA) stellte in der Ausschusssitzung am 26.11.2024 das geplante Konzept der BUKEA vor, welches sich (nur) auf die Begleitung und Betreuung von Kiebitzbruten auf Ackerflächen der Feldmark bezieht, für die betroffenen Landwirt:innen dann Hilfestellungen und Ausgleichszahlungen für Schutzmaßnahmen von Seiten der BUKEA/ Abteilung Naturschutz (N3) angeboten werden.
Weitere Abstimmungsgespräche mit N3 ergaben, dass im Jahr 2025 auch eine Wiesenvogelkartierung beauftragt ist, welche eine standardmäßige Bestandserfassung in der Rissen-Sülldorfer Feldmark durchführen wird, aber keine fachliche Betreuung/ Begleitung von festgestellten Bruten durchführt.
Um die verbleibende Lücke in der gewünschten weiteren fachlichen Betreuung von Wiesenvogelbruten zur Fortführung der bezirklichen Angebote für Erschwernis-Ausgleichszahlungen für freiwillige Nutzungseinschränkungen landwirtschaftlicher Betriebe zu schließen, schlägt das Bezirksamt vor, einen entsprechenden Werkvertrag bzw. Dienstvertrag mit einer fachlich geeigneten Person (z.B. selbstständige:r Biolog:in) zu schließen.
Die Kosten für einen solchen Dienstvertrag könnten aus den bezirklichen Naturschutzmitteln zum Schutz und zur Entwicklung des Kiebitz- und Wiesenbrüterbestandes bezahlt werden, welche im hinreichenden Umfang vorhanden sind (vergleiche Drucksachen 22-0440 und 22-0407).
Vor Abschluss eines solchen Vertrags würde der Ausschuss in der Sitzung am 18.02.2025 um konkrete Zustimmung zu dem Vertrag gebeten werden, damit die artenschutzfachliche Begleitung im März 2025 beginnen kann.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten, dass das Amt eine Angebotsabfrage zur fortgesetzten fachlichen Betreuung von möglichen Wiesenvogelbruten in der Rissen-Sülldorfer Feldmark für das Jahr 2025 durchführt.
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