22-2272

Verbesserung der personellen Situation im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona – ärztliche Stellen dauerhaft sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2093B beschlossen.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 08.06.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Gemäß § 2 Abs. 1 BezVG liegt die Personalhoheit bei den Bezirksämtern als eigenständige Dienststellen. Die Sozialbehörde übt die Fachaufsicht aus, verfügt jedoch über keine unmittelbare Entscheidungsbefugnis in bezirklichen Personalangelegenheiten.

Die Bewertung und tarifliche Eingruppierung einer Stelle nach Ä3 (TV-Ärzte) erfolgt daher grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bezirksamtes, hier Altona. Die tarifrechtliche Bewertung erfolgt hierbei unter Beteiligung des Personalamtes und haushalterische Fragen sind mit der Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) abzustimmen.

Fachlich teilt die Sozialbehörde die Einschätzung, dass die Gewinnung und Bindung ärztlichen Personals für die Sozialpsychiatrische Dienste (SpD) eine zentrale Herausforderung darstellen. Die Sozialbehörde steht hierzu bereits in einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Bezirksämtern sowie dem Personalamt, umAnsätze zur Sicherstellung der ärztlichen Besetzung und zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit im SpD zu erörtern.

Zu 2:

Die Ausgestaltung konkreter Stellenprofile, einschließlich der Frage einer möglichen Weiterbildungsbefugnis, liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter. Die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis erfolgt durch die Ärztekammer Hamburg.

Aus fachlicher Sicht wird die Möglichkeit, Tätigkeiten im SpD für Weiterbildungszwecke nutzbar zu machen, seitens der Sozialbehörde begrüßt, da dies einen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung im SpD leisten kann.

Zu 3:

Die Frage, ob ein entsprechendes Vorgehen auch in anderen Hamburger Bezirken verfolgt werden sollte, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bezirksämter. Die Sozialbehörde kann daher keine Aussagen zu möglichen Entscheidungen anderer Bezirksämter treffen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.