22-2093

Verbesserung der personellen Situation im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona – ärztliche Stellen dauerhaft sichern Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 9.1

Sachverhalt

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) ist ein zentraler Bestandteil der psychiatrischen Versorgung im Bezirk. Er bietet niedrigschwellige Unterstützung für Menschen in psychischen Krisen, vermittelt Hilfen und übernimmt eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischenmedizinischer Versorgung, sozialer Unterstützung, Polizei, Krankenhäusern und Behörden.

Der SpD arbeitet zudem aufsuchend und erreicht Menschen, die andere Hilfesysteme häufig nicht mehr erreichen. Diese Form der sozialpsychiatrischen Krisenintervention schließt eine wichtige Versorgungslücke zwischen ambulanter Behandlung, sozialer Beratung und stationärer Psychiatrie.

Die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist zugleich von großer Bedeutung für Angehörige, Nachbarschaften sowie andere soziale Bezüge der Betroffenen. Häufig wenden sich zunächst Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder andere Personen aus dem sozialen Umfeld an den SpD, um Unterstützung in Krisensituationen zu erhalten.

Aktuelle Entwicklungen zeigen jedoch, dass insbesondere ärztliche Stellen im Sozialpsychiatrischen Dienst zunehmend schwer zu besetzen sind. Der Wettbewerb um Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie ist hoch. Tätigkeiten im öffentlichen Gesundheitsdienst stehen dabei in direkter Konkurrenz zu klinischen Oberarztstellen.

Eine Vergütung nach Ärztetarifgruppe III (Ä3), die etwa dem Gehalt einer Oberärztin oder eines Oberarztes in einer Klinik entspricht, könnte die Attraktivität einer Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst erheblich erhöhen.

Darüber hinaus könnte eine entsprechend qualifizierte Stelle mit einer Ärztin oder einem Arzt mit Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie besetzt werden. Dadurch könnten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ihre Tätigkeit im SpD auf ihre Facharztweiterbildung anrechnen lassen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

  1. Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob eine ärztliche Stelle im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona künftig nach der Ärztetarifgruppe III (Ä3) vergütet werden kann, um eine dauerhafte Besetzung mit qualifiziertem Fachpersonal sicherzustellen.
  1. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob eine Besetzung mit einer Ärztin oder einem Arzt mit Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie möglich ist, um Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung eine anrechenbare Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst zu ermöglichen.
  1. Zudem soll geprüft werden, ob ein entsprechendes Vorgehen auch in den Sozialpsychiatrischen Diensten der anderen Hamburger Bezirke sinnvoll sein könnte.
  1. Der Bezirksversammlung ist über die Ergebnisse zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.04.2026
Ö 9.1
Anhänge

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