21-3617

Veranstaltungen im Schanzenpark im Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.12.2022
Sachverhalt

In einer Sprecher:innensitzung am 08.11.2022 wurde das Thema der Sondernutzungen im Schanzenpark beraten. Dem Bezirksamt liegen für das Jahr 2023 insgesamt vier Sondernutzungsanträge vor (Kino 3001 Betriebs-GmbH, Outdoor Cine GmbH, Schanzenzelt und SCHANZENZIRKUS), drei davon sollen auf der Veranstaltungsfläche stattfinden. Zwei dieser Beantragungen basieren lediglich auf Terminanfragen, abschließende Antragsunterlagen können erst im Nachgang geprüft werden.

 

Nach der Sprecher:innensitzung wurde von einer:m Antragsteller:in ein geänderter Antrag eingereicht, der teilweise den Abstimmungen aus der Sprecher:innensitzung entspricht. Dies lässt darauf schließen, dass die:den Antragsteller:in vertrauliche Informationen erreicht haben. Aufgrund der Gleichbehandlung erfolgt der Verteilungsvorschlag aufgrund der ursprünglichen Antragslage.

 

Die in 2020 entwickelte Matrix zur Priorisierung der Anträge musste keine Anwendung finden, da im Prinzip alle Antragstellenden berücksichtigt werden können. Die beantragten Zeiten auf der Veranstaltungsfläche überschneiden sich teilweise, sodass das Bezirksamt lediglich veränderte Nutzungs- und zum Teil verkürzte Spielzeiten anbieten kann. Die Verteilung seitens des Bezirksamtes erfolgte unter Abwägung folgender Kriterien:

 

  • der beantragten Zeit,
  • der unter den Kinobetreiber:innen aufzuteilenden Schulferienzeit,
  • dem Prinzip der Gleichbehandlung der Antragstellenden.
  • die Beschlusslage zu der Drucksache 21-2600.

 

In 2022 wurde die Veranstaltungsfläche insgesamt 109 Tage durch Sondernutzungen belegt, in 2023 sind insgesamt 107 Tage vorgesehen. 2022 wurden dem Bezirksamt wenige Beschwerden zu den Veranstaltungen im Schanzenpark zugeleitet. Das Erscheinungsbild ohne Werbung und geringerer Kommerzialisierung wird positiv bewertet. Von daher wird der steuernde Prozess aus den vergangenen zwei Jahren seitens des Bezirksamtes positiv bewertet.

 

Aus Sicht des Stadtteilbeirats werden die Kulturveranstaltungen im Park grundsätzlich unterstützt, während jedoch auch eine Begrenzung der Gesamtnutzungszeit gewünscht sowie eine Spielpause zwischen den Veranstaltungen befürwortet wurde. Die Spielpause ließe sich lediglich in der Schulferienzeit realisieren, was den Bedürfnissen der Veranstalter:innen entgegenstände. Günstiger erscheint es, die Spielzeit später zu beginnen oder früher zu beenden.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Nutzbarkeit der Freifläche zwischen den Spielzeiten nur bedingt möglich und widerspricht dem Beschluss der Drucksache 21-2600. Von daher wurde dies in der Terminplanung nicht weiter berücksichtigt.

 

Im Stadtteilbeirat wurde auch der Umgang mit Nutzungsspuren auf der Veranstaltungsfläche nach Beendigung der Spielzeit thematisiert. Die Zuordnung von Schäden (zerstörte Rasenfläche) und Hinterlassenschaften (Glasscherben, Zigarettenreste oder Werbematerialien) ist schwierig, da die Nutzungen unmittelbar aufeinanderfolgen und eventuelle Schäden nach Abschluss der Veranstaltungen nicht nutzer:innenbezogen zugeordnet werden können.

 

Regenerationsmaßnahmen wären erst nach Ablauf der Gesamtspielzeit möglich und mit einer Sperrung der Fläche im Anschluss an die Nutzungen für den Zeitraum der Vitalisierung verbunden. Aufgrund der Jahreszeit und der Beschaffenheit des Untergrunds (Schotterrasen) wäre eine geschlossene Grasnarbe nicht zu erreichen. Zudem würden die Flächen für einen weiteren Zeitraum der öffentlichen Nutzung entzogen.

 

Von daher werden zwei Lösungsansätze aufgezeigt. Zum einen könnte das Bezirksamt die Fläche in dem bekannten Zustand übernehmen (geräumt und gereinigt) und dies so akzeptieren. Zum anderen könnten niedrigschwellige Herstellkosten auf die Nutzer:innen umgelegt werden. Hier wäre eine Aufschlüsselung nach Nutzungsfläche und Nutzungsdauer anzusetzen. Für einfaches Überarbeiten der Fläche in Form von Bodenlockerung, Einsaat und Düngen kann ein Wert von derzeit ca. 0,75 Euro pro qm in Ansatz gebracht werden.

 

Die Sondernutzungsgebühren werden in den kommenden Jahren von der bislang geforderten Gebühr stufenweise auf die aktuelle Gebührenordnung angehoben. Hierüber wurden die Antragsteller:innen mit Schreiben vom 09.06.2022 informiert. Das Schreiben wird den Ausschussmitgliedern vertraulich zur Verfügung gestellt.

 

Die vorliegenden Anträge und die Darstellung der beantragten Zeiten sind zudem vertraulich von den Ausschussmitgliedern zu behandeln. Die zu genehmigenden Zeiten sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Erteilung der Sondernutzungen erfolgt gemäß des Genehmigungsplans (Anlage 1).
  2. Es werden Regenerationsmaßnahmen durchgeführt und deren Herstellkosten auf die Nutzer:innen umgelegt.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1: Genehmigungsplan

Anlage 2: Antragsunterlagen

Anlage 3: Schreiben Gebührenanpassung