21-2655

Veranstaltungen im Schanzenpark 2022 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.01.2022
Ö 7.1
04.01.2022
Sachverhalt

Der Ausschuss für Grün- Naturschutz und Sport hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2021 mit der Drs. 21-2600 befasst. Das Bezirksamt hatte um einen Beschluss zu den folgenden Punkten gebeten:

a)      Der Genehmigungszeitraum für Veranstaltungen soll auf die Zeit vom 15.05.2022 bis zum 15.09.2022 begrenzt werden.

b)      Innerhalb des gesamten Veranstaltungszeitraumes ist eine sondernutzungsfreie Zeit auf der Veranstaltungsfläche mit eine Länge von 10 Tagen einzurichten.

c)      Die erteilten Genehmigungen werden als verbindlich betrachtet und nicht nachträglich aufgrund von Zusatzanträgen erweitert.

Zu dem Tagesordnungspunkt wurde Beratungsbedarf angemeldet. Zwischenzeitlich wurden fünf Anträge mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht (Flomotion, Schanzenzirkus, Kino 3001, Outdoorcine und Schanzenzelt).

r die Anträge Flomotion und Schanzenzirkus ließen sich, unabhängig von den drei anderen Sondernutzenden, Erlaubnisse erteilen, da hierbei keine Flächenkonkurrenz auftritt.

Schanzenzelt, Kino 3001 und Outdoorcine nutzen jeweils die Veranstaltungsfläche östlich des Wasserturms, die Zeiten von den beiden Kinobetreibern überschneiden sich, sodass eine Lösung für die Nutzung des Parks gefunden werden muss.

Die Entscheidung über die zu erteilenden Genehmigungen und die Dauer der Nutzungszeiten ist abhängig von den Beschlüssen zu der Drucksache 21-2600.

Es wäre möglich, beiden Kinos eine Erlaubnis zu erteilen, dies allerdings nur bei rzung der beantragten Zeit von Outdoorcine zu Beginn und einer Verlängerung in den September.

Wenn die vom Stadtteilbeirat empfohlene belegungsfreie Zeit eingerichtet rde, müssten zusätzlich bei beiden Kinobetreiber*innen Nutzungstage eingekürzt werden.

Eine Entlastung des Parks und eine Kürzung der Gesamtnutzungszeit wäre problemlos möglich, wenn nur eine*m Kinobetreiber*in eine Erlaubnis erteilen werden rde. Aus Sicht des Bezirksamtes re das im jährlichen Wechsel denkbar.

Die im vergangenen Jahr entwickelte Matrix wurde zur Einordnung der Antragstellenden durch die Sondernutzungsabteilung und die Abteilung Stadtgrün erarbeitet. Sie ist nur bedingt tauglich, da sich einige Antragstellende explizit auf die Kriterien der Matrix bezogen haben, während andere dies in der Formulierung der Antragstellung nicht berücksichtigten. Hierdurch kann die Bewertung ein verzehrtes Bild wiedergeben. Zum anderen findet die Eingruppierung der Verwaltung nur sehr oberflächlich und im Streitfall sicherlich nicht rechtskräftig statt. Die überschaubare Zahl der Antragstellenden lässt zudem eine Priorisierung der Antragstellenden über diese Matrix überflüssig erscheinen. Es stellt sich also die Frage, ob das Verfahren zur Einordnung der Antragstellungen in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll.

Die vorliegenden Anträge, die Darstellung der beantragten Zeiten und die Bewertungsmatrix werden dem Ausschuss nicht-öffentlich zur Verfügung gestellt.

Die Höhe der für 2022 anzusetzenden Gebühren wird derzeit überprüft.

 

Petitum/Beschluss

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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Antragsunterlagen und Übersichten (nicht-öffentlich)