22-1013

Unterstützung von nicht-kommerziellen Kulturveranstaltungen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD, Volt, FDP, CDU und DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Zum bunten Leben in Altona gehören die verschiedensten Feste. Egal ob Musik, Theater, Ausstellungen, Tanz oder Mitmach-Aktionen, Straßen- oder Stadtteilfeste sie alle bereichern das gesellschaftliche Zusammenleben und den Zusammenhalt.

Ein Teil der erforderlichen Vorbereitungen durch die Veranstaltenden ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (u.a. erwartete Zahl an Besuchenden, Lage, Flächengröße) bewertet die Polizei individuell das Gefährdungspotential der jeweiligen Veranstaltung.

Aktuell zeigt sich am Beispiel der altonale, dem größten Kulturfestival Norddeutschlands, dass die Anforderungen an Veranstaltungen im öffentlichen Raum zunehmen. Im Vordergrund steht insbesondere der sogenannte Überfahrschutz als eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, deren Umsetzung sich schnell auf mehrere Tausend Euro summiert. Ohne Umsetzung technischer Absperrungen droht der altonale, keine Genehmigung zu erhalten (vgl. § 31, Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Zur Erleichterung der Bezirkspolitik erreichte diese die Nachricht, dass die Behörde für Kultur und Medien im Jahr 2025 voraussichtlich für die zusätzlichen Kosten der Gefahrenabwehrmaßnahmen für die altonale aufkommen wird.

Die Kosten der Gefahrenabwehrmaßnahmen stellen insbesondere nicht-kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen mit begrenzten Mitteln vor finanzielle Herausforderungen, die nicht zu stemmen sind dies gefährdet insbesondere dezentral organisierte Straßen- und Stadtteilfeste sowie weitere nicht-kommerzielle Formate. Ohne Unterstützungen wird es zu einem Schwinden dieser kommen. Um auch künftig die Vielzahl kultureller Veranstaltungen in unserem Bezirk zu erhalten, ist die zusätzliche Unterstützung von nicht-kommerziellen kulturellen Veranstaltungen notwendig. Insbesondere bei wiederkehrenden (Groß)Veranstaltungen tragen einheitliche Kriterien für die Gefahrenbeurteilung und notwendige Maßnahmen zu einer besseren Nachvollziehbarkeit und Vorbereitung durch die Veranstaltenden bei und schließen Ergänzungen oder Abweichungen im Einzelfall nicht aus.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob an regelmäßig genutzten Veranstaltungsorten durch feste bauliche Maßnahmen, wie versenkbare Poller, dauerhafte Lösungen für den Überfahrschutz geschaffen werden können.

Um die Veranstaltenden zu entlasten und gleichzeitig die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, ist eine strukturierte und dauerhafte Lösung erforderlich.

Der Erhalt gelebter Vielfalt und Gemeinschaft im öffentlichen Raum prägt Altonas Selbstverständnis und ist für uns unabdingbar.

Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Kultur und Medien sowie die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 (2) BezVG gebeten,

  1. nftig regelhaft finanzielle Mittel zur Deckung der Kosten für erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen als Unterstützung von nicht-kommerziellen kulturellen Veranstaltungen bereitzustellen;
  1. zu prüfen, ob eine zentrale Bereitstellung von Infrastruktur (bspw. Betonblöcke etc.) für den Überfahrschutz und andere Gefahrenabwehrmaßnahmen möglich ist und sich durch die zentrale Beschaffung und Koordinierung (bspw. über den Bezirklichen Kontrolldienst des Bezirks Mitte für hamburgweite Großveranstaltungen) kostensenkend auswirken kann;
  1. einheitliche Kriterien und verbindliche zeitliche Fristen für die Gefahrenbeurteilung für wiederkehrende Großveranstaltungen zu erarbeiten.

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport regelmäßig genutzte Veranstaltungsorte in Altona zu identifizieren, an denen feste Überfahrschutzmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich wären, und der Bezirksversammlung entsprechende Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 9.7
Anhänge

ohne

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