22-0511

Unterstützung des Gastgewerbes an der Osterstraße während der Ausbauarbeiten am Hamburger Fernwärmenetz Alternativ-Antrag zur Drs. 22-0471

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 9.1.1

Sachverhalt

Das Gastgewerbe in Hamburg trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Standortattraktivität unserer Hansestadt bei. Die Branche ist in ihrer Vielfalt ein unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens und bietet vielen Beschäftigten einen festen Arbeitsplatz. Ihre Bedeutung speist sich aber nicht nur aus ihrer Wirtschaftskraft und Dynamik, sie leistet darüber hinaus auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

 

Gerade in den citynahen Lagen unseres beliebten Bezirkes Eimsbüttel gibt es traditionell entlang der Osterstraße viele stark frequentierte Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Eisdielen oder andere Betriebe mit einer Außengastronomie, welche ihre Gäste auf die verschiedenste Weise bereichern. Sie machen das besondere Flair unseres Bezirks aus.

 

Nun ist die sehr beliebte Osterstraße erneut Schauplatz umfangreicher Bauarbeiten, aktuell für eine längere Zeit verursacht durch den notwendigen Ausbau des Hamburger Fernwärmenetzes. Anwohner, Verkehr und vor allem das lokale Gastgewerbe werden erheblich belastet. Gerade Straßensperrungen und eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten haben zu einem spürbaren Rückgang der Besucherzahlen geführt, was insbesondere das Gastgewerbe und den Einzelhandel stark in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Obwohl der Ausbau des Fernwärmenetzes eine wichtige Maßnahme für die Energiewende in Hamburg darstellt, dürfen die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe vor Ort nicht außer Acht gelassen werden.

 

Als Bezirksversammlung Eimsbüttel sind wir mit den vielen Gastronomieunternehmen an der Osterstraße solidarisch und im Rahmen unserer Möglichkeiten verpflichtet zu handeln und während der Bauphase schwer getroffenen Gastronomen eine Perspektive zur Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit aufzuzeigen.

 

Einen konkreten Ansatzpunkt bieten hierbei die bezirklichen Gebühren auf das Außenbewirtungsangebot gastronomischer Betriebe, welche für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und ggf. in Verbindung mit der besonderen Benutzung privater Verkehrsflächen erhoben werden. Diese Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2020 und 2021, während der laufenden Corona-Pandemie, erfolgreich umgesetzt.

 

Petitum/Beschluss

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  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Finanzbehörde dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt untenstehende Gebührenerlasse genehmigt und die entgangenen Einnahmen erstattet werden.
     
  2. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
    1. die bezirklichen Gebühren auf das Außenbewirtungsangebot gastronomischer Betriebe an der Osterstrasse (von der Methfesselstraße bis zur Bismarckstraße) und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen anfallende Benutzungs- und Verwaltungsgebühren, welche für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und ggf. in Verbindung mit der besonderen Benutzung privater Verkehrsflächen nach dem Hamburgischem Wegegesetz (HWG) § 19 Abs. 1 und   § 25 Abs. 2 in Verbindung mit dem Gebührengesetz (GebG) und der dazu erlassenen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen erhoben werden, r das Jahr 2025 auszusetzen.*
       
    2. zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht die erhobenen bezirklichen Gebühren für das Jahr 2024 rückwirkend zu erstatten, welche bereits von gastronomischen Betrieben für ihr Außenbewirtungsangebot und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen an der Osterstraße (von der Methfesselstraße bis zur Bismarckstraße) gezahlt und nach den gesetzlichen Grundlagen aus Punkt 1 des Petitums erhoben wurden. Die zu erstattenden bezirklichen Gebühren sollten in einem zeitlichen Zusammenhang mit Beginn der Baumaßnahmen an der Osterstrasse (von der Methfesselstraße bis zur Bismarckstraße) stehen.*

 

 

Sascha Greshake, Andreas Stonus und CDU-Fraktion

Dietmar Kuhlmann und Grüne Fraktion

Armita Kazemi, Ralf Meiburg und Ina Dinslage SPD-Fraktion

 

 

 

* Nach Auswertung des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Eimsbüttel (Schreiben vom 9. Dezember 2025 von Herrn Gerdelmann an alle Fraktionen) wurden bereits im laufendem Jahr 2024 von Betrieben in der Osterstraße (von der Methfesselstraße bis zur Bismarckstraße) Sondernutzungsgebühren in einem niedrigen fünfstelligen Bereich für öffentliche Wege und private Verkehrsflächen entrichtet.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

   

Lokalisation Beta
Osterstraße Methfesselstraße Bismarckstraße

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