Unterkunft für Geflüchtete in der Ohnhorststraße Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 03.12.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1
Auf dem ehemaligen Besucherparkplatz des Loki-Schmidt-Gartens in der Ohnhorststraße wurde eine Unterkunft für Geflüchtete errichtet. In sechs zweigeschossigen Modulbauten sollen künftig 144 Personen untergebracht werden. Der Bezug der ersten Bewohner hat am 29. September 2025 stattgefunden.
Die Eignung des Standorts als Unterkunft für Geflüchtete wurde im Stadtteil kontrovers diskutiert. Dabei wurden unterschiedliche Problemfelder thematisiert, unter anderem ob ausreichend Freiflächen für zB. einen Kinderspielplatz auf der begrenzten Fläche eingerichtet werden könnten. Zudem wurde der Wegfall der Behindertenparkplätze kritisch gesehen.
Am 26.9. konnten sich Ehrenamtliche und Vertreter der Kommunalpolitik selbst ein Bild von der nunmehr bezugsfertigen Einrichtung machen. Auf Nachfrage wurde dort von einem Mitarbeiter von f&w erklärt, dass eine jetzt noch mit einem Bauzaun abgetrennte Teilfläche des Parkplatzes an den Botanischen Garten zurückgegeben wird, um dort wieder Behindertenstellplätze einzurichten, wodurch die zur Verfügung stehende Fläche deutlich kleiner ausfällt als in den der Bezirksversammlung Altona vorgestellten Plänen.
Darüber hinaus bestehen weitere Herausforderungen:
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Behörde für Gesundheit, Sozialesund Integration (Sozialbehörde) hat bereits mit dem Schreiben im Rahmen der Anhörung nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), siehe Drs. 21-5021, sowie den Drs. 21-4971, Bürgerschafts-Drs. 22/15212 und Bürgerschafts-Drs. 22/15068 umfassend zu den Planungen für die Wohnunterkunft der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) Ohnhorststraße 16 a-f berichtet. Zudem wurden die Pläne im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 6. Juni 2024 vorgestellt.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde unter Einbeziehung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) zu dem Auskunftsersuchenwie folgt Stellung:
Zu 1 – 3:
Die Umsetzung der Unterkunft erfolgte entsprechend der bestehenden Planungen, wie im Anhörungsschreiben dar- und in der Informationsveranstaltungvorgestellt.
Zum Bau der Unterkunft wurde F&W durch die Universität Hamburg als Betreiberin des Botanischen Gartens eine Fläche von rund 2.850 m² im Bereich des bisherigen Besuchendenparkplatzes zur Verfügung gestellt.Nach Abschluss der Bautätigkeiten wurde eine Teilfläche – rund 600 m²– vereinbarungsgemäß an die Universität Hamburg als Betreiberin des Botanischen Gartens zurückgegeben. Diese Fläche diente F&W während der Bauphase als Baustelleneinrichtungs- bzw. Bewegungsfläche für Baufahrzeuge.
Die verbleibende Fläche von rund 2.250 m² wird planungsgemäß für den Betrieb der Unterkunft genutzt. Da die Rückgabe der Teilfläche von Beginn an vorgesehen war, entfiel keine nutzbare Fläche, sodass keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich waren bzw. sind. Die Soll-Kapazität beträgt weiterhin 144 Plätze; eine Anpassung der Belegung war und ist daher nicht erforderlich. Die Freiflächen, Gemeinschaftsbereiche und die Kinderspielfläche entsprechen ebenfalls denin der Planung vorgesehenen Größen.
Zu 4:
Auf der zurückgegebenen Fläche werden vier barrierefreie Parkplätze eingerichtet. Bisher war eine Beschilderung über die Baustelleneinrichtung vorhanden. Spätestens bis Mitte November 2025 wird eine neue Beschilderung umgesetzt. Über die Parkmöglichkeiten wird zusätzlich auf der Homepage des Botanischen Gartens informiert.
Zu 5:
Die Unterkunft am Standort Ohnhorststraße verfügt derzeit über kein WLAN-Angebot. Die baulichen Voraussetzungen für eine Internetversorgung der Bewohnenden bis in deren Zimmer sind bereits geschaffen, die technische Einrichtung durch einen Dienstleister steht jedoch noch aus und verzögert sich derzeit.
F&W hatte ein umfassendes Angebotsmodell mit einem Dienstleister für den Großteil allerörU-Plätze geschaffen, das auch den Bewohnenden der Unterkunft Ohnhorststraße zur Verfügung gestellt werden sollte. Der Dienstleister hat den Vertrag kürzlich außerplanmäßig gekündigt. F&W erkennt diese Kündigung nicht an und steht dazu im Austausch mit dem Dienstleister. Parallel werden von F&W auch andere Möglichkeiten geprüft.
Nach bisherigen Erkenntnissen versorgen sich die Bewohnenden in den Unterkünften jedoch ohnehin bereits größtenteils mit eigenen technischen bzw. tariflichen Lösungen für Internet-Verbindungen. Das Angebot des Dienstleisters wurde jedenfalls an den 82 Standorten, an denen es derzeit aufgrund des umfassenden Angebotsmodells zur Verfügung steht, bisher nur zu etwa 3 % genutzt.
Ein konkreter Zeitpunkt für die Ausstattung des Standorts Ohnhorststraße kann derzeit nicht benannt werden. F&W arbeitet fortlaufend an einer Lösung. Um kurzfristig eine Basisversorgung bereitzustellen, wird F&Weinen mobilen WLAN-Router installieren, der einen zentralen WLAN-Zugang im Gruppenraum der Unterkunft ermöglicht.
Zu 6:
Die Sozialbehörde und F&W begrüßen und unterstützen ehrenamtliches Engagement ausdrücklich. Innerhalb der Unterkunft erfolgt die Koordination des freiwilligen Engagements durch die Freiwilligenkoordination von F&W für den Bezirk Altona, bei der sich bereits zahlreiche Ehrenamtliche zur Unterstützung der Bewohnenden des Standorts Ohnhorststraße gemeldet haben.Für ehrenamtliche Aktivitäten steht in den Räumlichkeiten der Unterkunft ein Gruppenraum zur Verfügung.
Die Freiwilligenkoordination von F&W arbeitet eng mit dem Bezirksamt Altona zusammen, dessen Aufgabe die Förderung und Koordination ehrenamtlichen Engagements im Bezirk und Stadtteil ist. Weitergehend, insbesondere in Bezug auf konkrete Kooperation mit örtlichen Akteurinnen bzw. Akteuren und Räumlichkeiten im Unterkunftsumfeld, wird insofern auf das Bezirksamt Altona verwiesen.
Zu 7.1:
Die Belegungsplanung von F&W sieht mit Stand 29.10.2025 die Unterbringung von 49 Kindern vor.Diese verteilen sich wie folgt über die Altersgruppen:
Alter in Jahren |
Personenanzahl |
0 |
2 |
1 |
7 |
2 |
7 |
3 |
2 |
4 |
1 |
5 |
1 |
6 |
3 |
7 |
1 |
8 |
3 |
9 |
2 |
10 |
4 |
11 |
0 |
12 |
1 |
13 |
3 |
14 |
3 |
15 |
2 |
16 |
4 |
17 |
3 |
Zu 7.2:
In zumutbarer Entfernung von 20 Gehminuten (gemäß der Fachanweisung Kindertagesbetreuung) zum Unterkunftsstandort Ohnhorststraße befinden sich derzeit insgesamt 14 Kitas. Weitere circa 75 Kitas sind mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Freie Kita-Plätze werden statistisch nicht zentral erfasst, jedoch liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde derzeit Informationen darüber vor, dass in verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich freie Plätze vorhanden sind.
Bei Unterbringung von 144 Personen in der Unterkunft sind rechnerisch 23 Personen schulpflichtig an allgemeinbildenden Schulen. Rechnerisch werden 9 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen beschult. Die Schülerinnen und Schüler verteilen sich regelhaft hälftig auf die Jahrgänge 1 und 2 sowie 3 und 4. Eine Zuschulung in die Jahrgänge 1 und 2 erfolgt grundsätzlich direkt in Regelklassen. Nur in den Jahrgängen 3 und 4 ist eine IVK-Beschulung bei Erstbeschulung in Hamburg möglich. Weitere rund 14 Schülerinnen und Schüler besuchen weiterführende Schulen im näheren und weiteren Umfeld. Für alle Schülerinnen und Schüler stehen bei Bedarf ausreichend Schulplätze in Vorbereitungsklassen und Regelklassen in erreichbarer Nähe zur Unterkunft zur Verfügung.
Zu 7.3 und 7.4:
Im nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystem erfolgt keine Zuweisung von Kita-Plätzen an Familien. Die Auswahl und der Besuch einer Kindertageseinrichtung obliegt dem Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten.
Werden Schülerinnen und Schüler bereits an Hamburger Schulen beschult, können sie dort auf eigenen Wunsch weiterhin beschult werden. Ein wohnortbedingter Schulwechsel erfolgt nur auf Wunsch der Sorgeberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern. Umschulungsanträge von Bewohnenden des Standorts Ohnhorststraße 16 a-f wurden bisher jedoch nicht gestellt.Aus der örU-Wohnunterkunft August-Kirch-Straße 17asind bisher sechs Familien an den Standort Ohnhorststraße 16 a-f zugezogen. Bisher wurden auch gegenüber F&W explizit seitens dieser Familien keine Wünsche nach einem Wechsel der Schulen (oder Kitas) geäußert.
Mit Stand 13. Oktober 2025 waren unter der Meldeadresse Ohnhorststraße 16 a-f vier schulpflichtige Kinder gemeldet, die bei Bezug der Unterkunft bereits in Regelklassen an Altonaer Schulen beschult wurden.Weitere Einzüge schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher in der Unterkunft werden der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung sukzessive mitgeteilt. Bei Bedarf werden die Schülerinnen und Schüler zeitnah möglichst wohnortnah zu- oder umgeschult.
Zu 7.5:
Die Schulwege bei Schülerinnen und Schülern an Hamburger Grundschulen betragen bei Zuschulung maximal 2,5 Kilometer. Bei Schülerinnen und Schülern ab Jahrgang 5 ist der Schulweg auf maximal 45 Minuten Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Schule begrenzt. Die BSFB versucht grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler möglichst wohnortnah zuzuschulen.
Hinsichtlich der Kitas siehe Antwort zur ersten Teilfrage unter Frage 7.
Zu 7.6:
Aktuell stehen vor Ort noch keine spezifischen Sprachförderangebote zur Verfügung. Sobald die Erstbelegung der Unterkunft abgeschlossen ist, wird F&W den konkreten Bedarf der Bewohnenden ermitteln. Sollte sich dabei ein Bedarf ergeben, der nicht bereits durchKitas oder Schulen abgedeckt wird, wird F&W in Zusammenarbeit mit geeigneten Trägerinnen bzw. Trägern und ggf. ehrenamtlich Tätigen entsprechende Angebote planen und umsetzen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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