22-2314

Umweltbildung für alle Kinder ermöglichen – Angebote im Wildgehege Klövensteen sozial zugänglich gestalten Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.8

Sachverhalt

Das Wildgehege Klövensteen ist ein wichtiger Lern- und Erlebnisort für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen in Altona. Natur- und Umweltbildung darf dabei kein Angebot für wenige sein. Sie muss niedrigschwellig, verständlich und für Familien unabhängig vom Geldbeutel erreichbar bleiben.

Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage „Teilhabe, Zielgruppenerreichung und Besucherentwicklung bei den Bildungs- und Naturerlebnisangeboten im Wildgehege Klövensteen“ macht jedoch deutlich: Das Bezirksamt geht zwar davon aus, dass die Angebote sozial zugänglich sind belastbar belegen kann es dies aber nicht.

Weder werden Daten zur durchschnittlichen Auslastung der Angebote erhoben, noch liegen Erkenntnisse zur sozialen Zusammensetzung der Teilnehmenden vor. Eine belastbare Bewertung, ob die ausdrücklich angesprochenen Zielgruppen tatsächlich erreicht werden, ist nach Auskunft des Bezirksamtes mangels Datengrundlage nicht möglich.

Das ist für ein öffentliches Bildungsangebot ein unbefriedigender Zustand. Wer Teilhabe sicherstellen will, muss wissen, wen er erreicht und wen nicht. Fehlende Beschwerden sind kein Nachweis dafür, dass es keine Zugangshürden gibt. Familien, die sich ein Angebot nicht leisten können oder sich durch Kosten abgeschreckt fühlen, tauchen in einer reinen Teilnehmendenbefragung selbstverständlich nicht auf.

Der Hinweis des Bezirksamtes, künftig nur noch für Bildungsangebote mit externen Experten Nutzungsentgelte in einem „verträglichen Maß“ zu erheben und Führungen mit internem Personal kostenfrei anzubieten, greift zu kurz. Denn gerade hier liegt der zentrale Schwachpunkt der Antwort: Das Bezirksamt kann nicht darlegen, was „verträglich“ konkret bedeutet, wen die Angebote tatsächlich erreichen und ob Familien mit geringem Einkommen durch Entgelte abgeschreckt werden. Solange Auslastung, Zielgruppenerreichung und soziale Zusammensetzung nicht belastbar erfasst werden, bleibt die behauptete Teilhabe eine Annahme aber kein nachgewiesener Zustand.

Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf bei Kindergeburtstagen und kostenpflichtigen Angeboten. Wenn für sozial benachteiligte Familien erst externe Fördermittel eingeworben werden ssen, zeigt dies: Die soziale Zugänglichkeit ist bisher nicht strukturell abgesichert. Teilhabe darf aber nicht davon abhängen, ob ein Förderantrag gelingt.

Ziel muss ein einfaches, transparentes Verfahren,dass keine neue Bürokratie, sondern mehr Klarheit schafft sein: Welche Angebote bleiben kostenfrei? Wo entstehen Kosten? Wer kann ermäßigt oder kostenfrei teilnehmen? Und wie stellt das Bezirksamt sicher, dassKinder und Familien erreicht werden, die von Natur- und Umweltbildung besonders profitieren?

Die Bezirksversammlung Altona beschließt:

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

  1. die soziale Zugänglichkeit der Bildungs- und Naturerlebnisangebote im Wildgehege Klövensteen nachvollziehbar darzustellen und dabei insbesondere aufzuzeigen, welche Angebote dauerhaft kostenfrei bleiben, für welche Angebote Entgelte erhoben werden und nach welchen Kriterien diese Entgelte festgelegt werden;
  1. ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für ermäßigte oder kostenfreie Teilnahmen zu prüfen, insbesondere für Kinder und Familien mit Hamburg-Pass, Leistungsbeziehende, Alleinerziehende sowie Familien in besonderen sozialen Belastungslagen;
  1. zu prüfen, wie die Angebote des Wildgeheges Klövensteen stärker über bestehende niedrigschwellige Zugänge bekannt gemacht und nutzbar gemacht werden können, insbesondere über den Hamburger Kinderferienpass, Schulen, Familienzentren, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie sozialräumliche Angebote;
  1. die angekündigte Einwerbung externer Fördermittel für sozial benachteiligte Familien zu konkretisieren und darzustellen, für welche Angebote, Zielgruppen und Zeiträume diese Mittel eingesetzt werden sollen;
  1. den zuständigen Ausschüssen spätestens im ersten Quartal 2027 über die Entwicklung der Entgeltstruktur, die Inanspruchnahme von Ermäßigungen oder Freiplätzen sowie die Erfahrungen mit der Ansprache der Zielgruppen zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 8.8
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Wildgehege Klövensteen

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