Umweltbildung für alle Kinder ermöglichen Angebote im Wildgehege Klövensteen sozial zugänglich gestalten Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.8
Das Wildgehege Klövensteen ist ein wichtiger Lern- und Erlebnisort für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulklassen in Altona. Natur- und Umweltbildung darf dabei kein Angebot für wenige sein. Sie muss niedrigschwellig, verständlich und für Familien unabhängig vom Geldbeutel erreichbar bleiben.
Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage „Teilhabe, Zielgruppenerreichung und Besucherentwicklung bei den Bildungs- und Naturerlebnisangeboten im Wildgehege Klövensteen“ macht jedoch deutlich: Das Bezirksamt geht zwar davon aus, dass die Angebote sozial zugänglich sind – belastbar belegen kann es dies aber nicht.
Weder werden Daten zur durchschnittlichen Auslastung der Angebote erhoben, noch liegen Erkenntnisse zur sozialen Zusammensetzung der Teilnehmenden vor. Eine belastbare Bewertung, ob die ausdrücklich angesprochenen Zielgruppen tatsächlich erreicht werden, ist nach Auskunft des Bezirksamtes mangels Datengrundlage nicht möglich.
Das ist für ein öffentliches Bildungsangebot ein unbefriedigender Zustand. Wer Teilhabe sicherstellen will, muss wissen, wen er erreicht – und wen nicht. Fehlende Beschwerden sind kein Nachweis dafür, dass es keine Zugangshürden gibt. Familien, die sich ein Angebot nicht leisten können oder sich durch Kosten abgeschreckt fühlen, tauchen in einer reinen Teilnehmendenbefragung selbstverständlich nicht auf.
Der Hinweis des Bezirksamtes, künftig nur noch für Bildungsangebote mit externen Experten Nutzungsentgelte in einem „verträglichen Maß“ zu erheben und Führungen mit internem Personal kostenfrei anzubieten, greift zu kurz. Denn gerade hier liegt der zentrale Schwachpunkt der Antwort: Das Bezirksamt kann nicht darlegen, was „verträglich“ konkret bedeutet, wen die Angebote tatsächlich erreichen und ob Familien mit geringem Einkommen durch Entgelte abgeschreckt werden. Solange Auslastung, Zielgruppenerreichung und soziale Zusammensetzung nicht belastbar erfasst werden, bleibt die behauptete Teilhabe eine Annahme – aber kein nachgewiesener Zustand.
Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf bei Kindergeburtstagen und kostenpflichtigen Angeboten. Wenn für sozial benachteiligte Familien erst externe Fördermittel eingeworben werden müssen, zeigt dies: Die soziale Zugänglichkeit ist bisher nicht strukturell abgesichert. Teilhabe darf aber nicht davon abhängen, ob ein Förderantrag gelingt.
Ziel muss ein einfaches, transparentes Verfahren,dass keine neue Bürokratie, sondern mehr Klarheit schafft sein: Welche Angebote bleiben kostenfrei? Wo entstehen Kosten? Wer kann ermäßigt oder kostenfrei teilnehmen? Und wie stellt das Bezirksamt sicher, dassKinder und Familien erreicht werden, die von Natur- und Umweltbildung besonders profitieren?
Die Bezirksversammlung Altona beschließt:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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