21-1444

Umwandlungsanträge im Bauausschuss vorlegen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

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Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Durch die empörten Reaktionen betroffener Bewohner*innen, die vom Bezirksamt Altona darüber informiert wurden, dass die Neubesitzer der von ihnen bewohnten Häuser u.a. in der Bartelstraße und in der Eifflerstraße beabsichtigen, ihre Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, stellt sich die Frage nach dem Handlungsmuster von Spekulanten zum wiederholten Male.

 

Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (21-1407) wurde deutlich, dass die Anzahl der Mietwohnungen, für die eine Umwandlungsgenehmigung erteilt wurde, in 2019 und 2020 gegenüber den Vorjahren stark gestiegen ist. Dies steht im krassen Gegensatz zu den Stadtentwicklungszielen, die insbesondere mit dem Instrument der Sozialen Erhaltensverordnung verfolgt werden.

 

Da die Anträge auf Umwandlung bisher keinem Ausschuss vorgelegt werden, sondern lediglich im Planungsausschuss am 19. April 2017 eine allgemeine Information der Bezirksabgeordneten erfolgt ist, beschließt die Bezirksversammlung:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, Umwandlungsanträge dem    Bauausschuss vor Entscheid vorzulegen und insbesondere über die Prüfung der bautechnischen Voraussetzungen und der Wirtschaftlichkeitsrechnung zu berichten und regelhaft darzustellen, wie das Instrument angewandt wurde, das besagt, in den Fällen des Satzes 3 Nummer 6 kann in der Genehmigung bestimmt               werden, dass auch die Veräußerung von Wohnungseigentum an dem Gebäude während der Dauer der Verpflichtung der Genehmigung der Gemeinde bedarf. Diese Genehmigungspflicht kann auf Ersuchen der Gemeinde in das Wohnungsgrundbuch eingetragen werden; sie erlischt nach Ablauf der Verpflichtung.

 

 

Anhänge

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