Umsetzung des Katzenschutzgesetzes im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Claudia Dyroff (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 6.10
Das Katzenschutzgesetz tritt ab Januar 2026 in Kraft und soll das Wohl von Katzen sichern sowie insbesondere die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eindämmen. In Hamburg ist hierfür das Bezirksamt Altona zuständig.
Ziel des Katzenschutzgesetzes ist es, Tierleid zu verhindern und den Tierschutz zu stärken.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
1.a Welche gesetzlichen Regelungen zum Katzenschutz gelten ab Januar 2026 im Bezirk Altona?
Zu 1.a:
Es gibt kein Hamburgisches Katzenschutzgesetz.
Zur Hamburgischen Katzenschutzverordnung vgl. ggf. Hamburg - KatzenschutzVO | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ... | gültig ab: 01.01.2026 oder https://www.luewu.de/wp-content/uploads/2025/08/GVBL_HH_2025-3.pdf (S. 141 f.).
1.b Welche Abteilungen im Bezirksamt sind für die Umsetzung und Kontrolle zuständig?
Zu 1.b:
Für die Umsetzung der Katzenschutzverordnung ist die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Bezirksamt Altona (A/VS2) zuständig.
1.c Bestehen Kooperationen mit Tierschutzvereinen oder Tierärzt:innen?
Zu 1.c:
Werden unkastrierte und/oder nicht gekennzeichnete Fundkatzen aufgegriffen, gilt die Vereinbarung zu Fundtieren mit dem Hamburger Tierschutzverein. Weiteres ist dem Amt nicht bekannt.
2. Personelle Ressourcen
2.a Welche personellen Ressourcen sind für den Katzenschutz im Bezirk Altona vorgesehen bzw. angedacht?
Zu 2.a:
Mit der Regelung der Zuständigkeit wurden keine zusätzlichen personellen Ressourcen zur Wahrnehmung von Katzenschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
2.b Gibt es feste Stellen oder Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamtes, die ausschließlich oder überwiegend mit Katzenschutz befasst sind?
Zu 2.b:
Nein.
2.c Falls nein: Wie wird die Umsetzung des Katzenschutzgesetzes personell sichergestellt?
Zu 2.c:
Anfallende Aufgaben im Katzenschutz werden im Zusammenhang mit anfallenden Aufgaben im Tierschutzbereich betrachtet. Die Abarbeitung erfolgt nach Priorität und Ressourcenverfügbarkeit.
3. Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
3.a Wie soll die Einhaltung der Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ab 2026 kontrolliert werden?
Zu 3.a:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.c.
3.b Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn Verstöße festgestellt werden?
Zu 3.b:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.a.
3.c Wird eine zentrale Erfassung von registrierten und gekennzeichneten Katzen im Bezirk aufgebaut?
Zu 3.c:
Nein – Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.a.
4. Prävention und Aufklärung
4.a Welche Informationskampagnen oder Aufklärungsmaßnahmen zum Katzenschutz sind ab 2026 geplant?
4.b Wie sollen Bürger:innen über ihre Pflichten als Katzenbesitzer:innen (Kastration, Kennzeichnung, Registrierung) informiert werden?
4.c Sind Kooperationen mit Schulen oder Nachbarschaftstreffs zur Sensibilisierung vorgesehen?
Zu 4.a bis c:
Vgl. Katzenschutzverordnung – Was gilt in Hamburg? - hamburg.de. Die Seite wird von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) betreut. Weitere Planungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
5. Finanzierung und praktische Umsetzung
5.a Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt ab 2026 für Katzenschutzmaßnahmen zur Verfügung?
Zu 5.a:
Mit der Regelung der Zuständigkeit wurden keine Mittel zur Wahrnehmung von Katzenschutzmaßnahmen in den Einzelplan des Bezirksamtes Altona übertragen.
5.b Sind Zuschüsse für Kastrationen oder Tierarztkosten vorgesehen?
Zu 5.b:
Das Bezirksamt meldet hierzu Fehlanzeige.
6. Kontrolle und Statistik
6.a Wie soll die Zahl der freilebenden Katzen im Bezirk erfasst werden?
Zu 6.a:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.c.
6.b Welche Verfahren sind vorgesehen, um Verstöße gegen das Katzenschutzgesetz ab 2026 zu dokumentieren und zu sanktionieren?
Zu 6.b:
Siehe hierzu Antwort zu den Fragen 1.a und 2.c.
7. Kooperation mit Tierheimen und Vereinen
7.a Welche Zusammenarbeit ist mit dem Hamburger Tierschutzverein oder lokalen Initiativen geplant?
Zu 7.a:
Siehe hierzu Antwort zu Frage zu 1.c.
7.b Werden Fundkatzen ab 2026 zentral erfasst und wie soll die Vermittlung organisiert werden?
Zu 7.b:
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
7.c Sind Projekte zur Betreuung von Katzenkolonien (z. B. Fütterung, medizinische Versorgung) vorgesehen?
Zu 7.c:
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
8. Ausblick und Dokumentation
8.a Ist für 2027 eine Auswertung und Dokumentation der für 2026 ergriffenen Maßnahmen geplant?
Zu 8.a :
Siehe hierzu Antwort zu 2.c.
8.b. Werden daraus auch aufgrund dessen neue Auswertungen oder Maßnahmen geplant?
Zu 8.b:
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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